DAZ aktuell

Schadenersatz für Versorgungswerk Nordrhein

„Affäre Mattenklotz“ zivilrechtlich abgeschlossen

STUTTGART (wes) | Bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer (AK) Nordrhein am 20. November 2013 in Neuss informierte der Münchner Rechtsanwalt Dr. Jochen Weck die Delegierten mit einer Verlautbarung über den Ausgang eines zivilrechtlichen Verfahrens, das die Kammer neun Jahre lang beschäftigt hatte: die „Affäre Mattenklotz“.

Im November 2004 hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Bestechung gegen den ehemaligen Präsidenten der AK Nordrhein, Karl-Rudolf Mattenklotz, gegen leitende Mitarbeiter von Versorgungswerken zweier Berufskammern, gegen den geschäftsführenden Chef der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Rainer Witzel sowie gegen Kaufleute aus der Immobilienbranche eingeleitet. 200 Polizisten und 18 Staatsanwälte durchsuchten damals bundesweit 40 Büros und Privatwohnungen, darunter auch Räume der AK Nordrhein. Den Beschuldigten wurde die Einflussnahme bei An- und Verkäufen bei sog. Großanlageimmobilien vorgeworfen, dabei sollen Gelder im fünf- bis sechsstelligen Eurobereich gezahlt bzw. angenommen worden sein (AZ 2004, Nr. 48, S. 1 und DAZ 2005, Nr. 43, S. 18).

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein (VANR) hatte 2006 Schadenersatzklage gegen Mattenklotz und Witzel eingeleitet. Rechtsanwalt Weck informierte die Delegierten nun darüber, dass seit Juli 2013 eine rechtskräftige gesamtschuldnerische Verurteilung zum Schadenersatz vorliege. „Unter Berücksichtigung von Kosten und Zinsen wurde ein Betrag von ca. Euro 900.000,00 ausgeurteilt“, heißt es in der Verlautbarung. Aus zivilrechtlicher Sicht sei das Verfahren damit beendet. Bisher seien durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen 400.000 Euro beigetrieben worden, heißt es weiter. Die Anwälte der Beklagten hätten aber angekündigt, dass der noch offene Betrag kurzfristig bezahlt werde. Mit dem Abschluss des Gesamtkomplexes sei bis zum Jahreswechsel zu rechnen. Damit werde der dem VANR entstanden Schaden „vollumfänglich ersetzt sein“.

Noch nicht beendet ist dagegen die strafrechtliche Verfolgung. Das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, an dem die AK Nordrhein jedoch nicht beteiligt sei, dauere noch an. Einen Termin für die Hauptverhandlung gebe es noch nicht. „Der Zeitablauf dieses Verfahrens kann nicht eingeschätzt werden“, so Weck. Das Ergebnis habe allerdings keine Auswirkungen auf die Apothekerkammer oder das Versorgungswerk.

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