Was Wann Wo

Ersatzwahl

Die Ersatzwahl für das Mitglied des Vorstandes der Apothekerkammer Hamburg aus der Gruppe der KrankenhausapothekerInnen wird hiermit gemäß § 5 Absatz 1 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Hamburg vom 29. Mai 2006 öffentlich bekannt gemacht.

Die Wählerliste liegt ab 16. Dezember 2013 (montags bis donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 14.30 Uhr) zur Einsichtnahme für die Mitglieder der Apothekerkammer Hamburg in der Geschäftsstelle der Kammer, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, aus. Wählen darf nur, wer in der Wählerliste eingetragen ist.

Einsprüche gegen die Wählerliste sind spätestens bis zum 30. Dezember 2013 beim Kammervorstand einzulegen. Wahlvorschläge können bis spätestens 20. Dezember 2013 beim Wahlausschuss der Apothekerkammer Hamburg, Alte Rabenstraße 11a, 20148 Hamburg, eingereicht werden. Bewerbungstexte und Portraitfotos der zur Wahl vorgeschlagenen Kammermitglieder werden ebenfalls bis spätestens 20. Dezember 2013 per E-Mail an p.behncke@apothekerkammer-hamburg.de erbeten.

Der Wahlaufsatz wird spätestens am 16. Januar 2014 bekannt gemacht. Gleichzeitig werden jedem Wähler die erforderlichen Wahlunterlagen (§ 9 Absatz 3 der Hauptsatzung) durch die Post zugestellt. Die Wahl findet durch Briefwahl statt. Die Wahlbriefe müssen spätestens am 27. Januar 2014 bis 18.00 Uhr beim Wahlausschuss eingegangen sein (§ 10 Absatz 4 der Hauptsatzung).

Weitere Einzelheiten wurden allen Wahlberechtigten mit dem Rundschreiben der Apothekerkammer Hamburg, Heft 4, November 2013, Seiten 117/118, bekannt gegeben.

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