Pharmazeutisches Recht

Deutsches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Deutschen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission)

Vom 22. Oktober 2013 (aus BAnz AT vom 18. November 2013, B6)

Aufgrund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Arzneibuch-Kommission und deren Gremien vom 17. Juli 2009 (Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009, BfArM Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Der Ausschuss Pharmazeutische Bio-logie hat eine neue Monographie für die Aufnahme in das Deutsche Arzneibuch entworfen:

Neue Monographie

Saposhnikoviawurzel, Saposhnikoviae radix

Der Entwurf wird hiermit bekannt gemacht.

Stellungnahmen zu dem Entwurf für das Deutsche Arzneibuch sind bis spätestens 20. Januar 2014 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger- Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.

 

Bonn, den 22. Oktober 2013 61.02–3660–7424–604995/13 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger

Die Anlage ist hier nicht abgedruckt.

Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als PDF herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Deutsches Arzneibuch) oder über den aktuellen „amtlichen Teil“ (BAnz AT 18.11.2013, B6)

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