DAZ aktuell

„Wegprämie“ verboten

Apothekerkammer Nordrhein geht weiter gegen DocMorris vor

BERLIN (ks) | Letzte Woche erst hat DocMorris bei der Arzneimittelcheck-Prämie klein beigegeben. Nach den sich häufenden Ordnungsgeldbeschlüssen stellte die Versandapotheke ihr Prämienangebot in Höhe von bis zu 20 Euro ein (siehe AZ 2013, Nr. 46, S. 3). Doch nun hat das Landgericht Köln die nächste Einstweilige Verfügung erlassen. DocMorris wurde untersagt, eine „Fahrtkostenerstattung“ zu gewähren. Auch diesmal droht ein Ordnungsgeld. (Beschluss des Landgerichts Köln vom 5. November 2013, Az.: 84 O 256/13)

Nachdem die 20-Euro-Prämie verschwunden ist, wirbt DocMorris auf seiner Webseite an prominenter Stelle mit einer Fahrtkostenerstattung „exklusiv für Neukunden“. Damit will die Versandapotheke den Kunden den „Weg zum Briefkasten“ versüßen. Und wieder wird das Angebot mit der Einreichung von Verordnungen, also mit dem Erwerb verschreibungspflichtiger Arzneimittel verknüpft. Die Apothekerkammer Nordrhein will auch diese Werbeaktion nicht akzeptieren und ist mit dem Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas abermals vor Gericht gezogen. Dem Antrag der Apothekerkammer auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist die 4. Kammer des Landgerichts Köln nun nachgekommen. Die Begründung des Beschlusses fällt knapp aus: „Die ‚Fahrkostenerstattung‘ verstößt aus den in der Antragsschrift genannten Gründen gegen deutsches Preisrecht“. 

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