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Es bleibt, wie es war

Apotheken-Aufsicht in Bayern

BERLIN (lk) | Die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Apotheken und die Aufsicht über die Apotheken obliegt in Bayern weiterhin den Kreisverwaltungsbehörden beziehungsweise den Pharmazieräten. Zunächst war der Eindruck entstanden, dass im Zuge von Umstrukturierung auch die Aufsicht über die Apotheken auf zwei Bezirksregierungen konzentriert wurde.

Stattdessen wurde ab Oktober nur die zuvor bei sieben Bezirksregierungen angesiedelte Aufsicht über den Arzneimittelverkehr (Import und Großhandel), die Krankenhausapotheken und über Medizinprodukte in nur noch zwei Bereichen – Bayern Nord und Süd – konzentriert. Zuständig für Bayern Nord ist seit dem 1. Oktober die Regierung von Oberfranken in Bayreuth, für Bayern Süd die Bezirksregierung von Oberbayern.

Die beiden Regierungen sind damit in ihren Regionen für die Überwachung von Herstellern und Importeuren von Arzneimitteln, Wirkstoffen und Medizinprodukten, von Arzneimittelgroßhändlern, pharmazeutischen Unternehmern und Krankenhausapotheken verantwortlich. Auch die entsprechende Erteilung von Erlaubnissen und Zertifikaten gehört zu dem Aufgabenbereich. Öffentliche Apotheken fallen hingegen nicht in den Zuständigkeitsbereich der beiden Bezirksregierungen. 

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