DAZ aktuell

Ab 2014 gilt nur noch die eGK

Ende der Versichertenkarte

BERLIN (jz) | Zum Jahresende verlieren die seit 1995 von den gesetzlichen Kassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten ihre Gültigkeit – und zwar unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum. Das haben GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung nach eigenen Angaben vereinbart.

Ab dem 1. Januar 2014 sind damit nur noch die neuen elektronischen Gesundheitskarten (eGK) gültig. Rund 95 Prozent der Versicherten sind laut GKV-Spitzenverband bereits mit der eGK ausgestattet. Die übrigen Versicherten sollten nun schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Kasse einreichen, heißt es weiter – damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.

Versicherte ohne die neue Karte werden beim Arzt ab Januar aber nicht abgewiesen. Sie können innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten kann der Arzt die Behandlung privat in Rechnung stellen. Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung werden allerdings nur erstattet, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt. 

Das könnte Sie auch interessieren

Ende der Krankenversichertenkarte

Ab 2014 gilt nur noch die eGK

Elektronische Gesundheitskarte

Ohne eGK: Drohen ab 1. Januar Retaxationen?

Versicherte haben keinen Anspruch auf anderweitigen Versicherungsnachweis

Gericht bestätigt eGK-Pflicht

BMG legt Referentenentwurf für weiteres Digitalisierungsgesetz vor

Die eGK als Schlüssel zum E-Rezept

Was sich im Gesundheitswesen zum 1. Januar geändert hat

Preisstopp, eGK und neue Informationspflichten

Neue Anforderung an Datenverschlüsselung – eGK muss ausgetauscht werden

Das wird teuer

ABDA spricht von „Meilenstein“ bei der elektronischen Gesundheitskarte

Grundlage für AMTS steht

Elektronische Gesundheitskarte

Kein Anspruch auf anderen Versicherungsnachweis

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.