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Länderkammer spricht bei Notdienstpauschale mit

Keine Lösung in Sicht – Gesetz muss durch Bundesrat

DÜSSELDORF (lk). Für die versprochene Einführung der Nacht- und Notdienstpauschale zeichnet sich immer noch keine rasche Einigung ab. Jetzt droht sogar ein Scheitern schon aus zeitlichen Gründen. Das Gesetz zur Einführung der neuen Pauschale muss nun offenbar den Bundesrat passieren. Eine Verordnung, die das BMG im Alleingang umsetzen könnte, reicht nach neuester Rechtsauffassung innerhalb der Regierungskoalition nicht aus.

Beim politischen Neujahrsempfang der Deutschen Apotheker- und Ärztebank am Montagabend in Düsseldorf appellierte daher Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr angesichts des Regierungswechsels in Niedersachsen an den Bundesrat, auf parteipolitische Blockaden zu verzichten. "Ich fordere die Bereitschaft des Bundesrates, wichtige Gesetze passieren zu lassen", sagte Bahr und nannte das Patientenrechtegesetz und die Notdienstpauschale. Im Fall des Scheiterns könnte Bahr versuchen, die Verantwortung auf die neuen Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer zu schieben.

Nach Informationen von DAZ.online wird das Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Woche der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) detaillierte Auskünfte über die konkreten Probleme bei der Umsetzung der Notdienstpauschale übermitteln. Die ABDA erklärte sich bereit, bei der Suche nach einer Lösung mitzuhelfen. Dabei scheinen die Aussichten günstiger, mit den privaten Krankenkassen eine freiwillige Beteiligung auszuhandeln. Unüberbrückbare Probleme bereite derzeit allerdings die Einbeziehung der Beihilfe und der freien Heilfürsorge in die Finanzierung der Notdienstpauschale.

Inzwischen wurde in Regierungskreisen auch schon erwogen, die zugesagten 120 Millionen Euro aus Steuermitteln bereitzustellen. In Apothekerkreisen macht sich allerdings die Sorge immer stärker breit, dass angesichts der veränderten politischen Verhältnisse das gesamte Projekt scheitern könnte.



DAZ 2013, Nr. 4, S. 12

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