DAZ aktuell

Präventionsgesetz gestoppt

Rot-rot-grüne Ländermehrheit lässt auch Anti-Korruptions-Regeln scheitern

BERLIN (jz) | Der Bundesrat hat am 20. September das von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachte Präventionsgesetz und die daran angefügten Anti-Korruptions-Regelungen im Gesundheitswesen in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Damit ist das Vorhaben gescheitert. Die nächste Bundesregierung muss ein neues Gesetzgebungsverfahren starten.

Die gesetzlichen Krankenkassen sollten mit dem Gesetz verpflichtet werden, durch zusätzliche Millionenausgaben die Ausbreitung von Volkskrankheiten einzudämmen. Gesundheitsförderung und Prävention seien aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und dürften nicht allein den Kassen auferlegt werden, erklärte Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack (Linke) vor der Abstimmung im Bundesrat. Für eine wirkungsvolle Gesundheitsförderung müssten Bund, Länder, Kommunen und alle Sozialversicherungszweige sowie die PKV zusammenarbeiten. Das vorgelegte Gesetz der Regierung sei insoweit eine „Mogelpackung“ – auch weil zugleich die Anti-Korruptions-Bekämpfung im Gesundheitswesen angefügt worden sei, die hier nicht reingehöre. Cornelia Prüfer-Storcks (SPD), Gesundheitssenatorin in Hamburg, kritisierte ganz grundsätzlich die Vorgehensweise der Bundesregierung: Die Themen Prävention und Anti-Korruption seien viel zu spät angepackt worden, viele Meinungen seien ignoriert und letztlich zwei „derart missratene Gesetze völlig grundlos miteinander verknüpft“ worden. Die Regierung habe ein Scheitern „leider“ einkalkuliert. Es sei nicht Aufgabe des Bundesrats, „schlechte Gesetze abzunicken, nur damit sie kommen“, betonte Prüfer-Storcks.

Das bestätigte Bremens Gesundheitssenator, Dr. Hermann Schulte-Sasse (parteilos): Es sei zu aufwendig, die Mängel des Gesetzes im Nachhinein zu reparieren. Man solle daher lieber die Chance wahren, in der kommenden Legislaturperiode ein effektives Präventionsgesetz parteiübergreifend auf den Weg zu bringen.

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