Deutscher Apothekertag 2013

G-BA-Mitgliedschaft und Nachwuchssorgen

du | Im Mittelpunkt der Grundlagen-Anträge standen die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung und die Mitgliedschaft im G-BA. Aber auch der Aufnahme der Apotheker in das Präventionsgesetz war ein Leitantrag gewidmet. Zudem forderte die Hauptversammlung den europäischen und deutschen Gesetzgeber auf, die rechtlichen Rahmenbedingungen des securPharm-Projektes so zu gestalten, dass eine möglichst kostengünstige und bürokratiearme Lösung möglich ist.

Die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen flächendeckenden Versorgung ist vor dem Hintergrund eines zu erwartenden Mangels an Apothekern eine besondere Herausforderung. In den neuen Bundesländern müssen zudem nicht nur altersbedingt ausscheidende Apothekerinnen und Apotheker ersetzt werden, sondern auch ausscheidende Pharmazieingenieure. Deshalb wurde die Hauptversammlung der ABDA aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, das eine hochwertige Versorgung in der Fläche sicherstellt. Es besteht die Sorge, dass ansonsten die Anforderungen heruntergeschraubt und neue Distributionswege eröffnet werden.

Rein in den G-BA oder lieber doch nicht?

Ein Dauerbrenner bei Deutschen Apothekertagen ist die Frage, ob Apotheker auf eine stimmberechtigte Mitgliedschaft im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) drängen sollten. Entsprechende Anträge wurden bislang abgelehnt. In diesem Jahr sind die Antragsteller wieder einmal, wenn auch knapp, gescheitert.

Foto: DAZ/Chris Hartlmaier und Alex Schelbert
Abgelehnt! 158 Stimmen für, 178 Stimmen gegen die Mitgliedschaft der Apothekerschaft im G-BA.

ABDA-Geschäftsführer Schulz scheut Personal und Kosten

Der Abstimmung ging eine lebhafte Diskussion voraus, in der auch ABDA-Geschäftsführer Prof. Dr. Martin Schulz wieder die Gelegenheit hatte, seine Bedenken zu äußern. Er verwies darauf, dass jetzt schon die ABDA stellungnahmeberechtigt sei, jedoch dieses Recht aufgrund von Kapazitätsproblemen nur begrenzt wahrnehmen könne. Sollte es tatsächlich gewollt und möglich sein, dass die Apothekerschaft im G-BA eine stimmberechtigte Mitgliedschaft erhält, dann seien mindestens 10 weitere Vollzeitstellen notwendig, damit die ABDA diese Aufgabe wahrnehmen könne. Zusätzlich gab er zu bedenken, dass die Stimme der Apotheker mit einem Anteil von 3 bis 4% ein sehr geringes Gewicht haben werde. Zudem warnte er davor, dass man dann auch die Entscheidungen mittragen müsse, auch wenn sie einem nicht passen würden. Kritik sei dann nicht mehr möglich.

Eine ureigene Aufgabe für den Arzneimittelfachmann

Diese Ausführungen stießen auf heftige Kritik. So wurde die Schätzung der benötigten Stellen als Spekulation eingestuft. Ärger wurde geäußert, warum nach der seit Jahren andauernden Diskussion um die Aufnahme in den G-BA das Anliegen nicht ernsthaft geprüft worden sei und immer noch über Kosten spekuliert werde. So wurde die Interpretation von Friedemann Schmidt, dass nur Leistungserbringer mit Budgetverantwortung ein Anrecht auf eine Mitgliedschaft haben, infrage gestellt. Befürworter des Antrags halten es für zwingend notwendig, dass der Arzneimittelfachmann Apotheker in dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Verantwortung übernimmt, da ein Großteil der Arbeit im G-BA sich mit essenziellen pharmazeutischen, apothekerlichen und arzneimittelrechtlichen Dingen beschäftigt, die auf die Arbeit in der Apotheke durchschlagen. Die Kosten seien zwar nicht egal, aber sie müssten gestemmt werden. Und auch wenn das Gewicht der Stimme gering sei, so habe man doch die Möglichkeit, mitzugestalten.

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