DAZ aktuell

Hennrich für Ausweitung des Apotheken-Leistungskatalogs

Becker lobt Vorschlag

BERLIN (jz). Auch Gesundheitsexperten der Parteien antworten auf die Positionsabfrage der ABDA-Initiative „Gesundheit wählen“, etwa Michael Hennrich (MdB). Der CDU-Kandidat im Wahlkreis Nürtingen und Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestags versichert unter anderem, man werde die Entwicklung im Bereich der Impfstoff-Rabattverträge beobachten – und gegebenenfalls andere Lösungen finden. Manche seiner Antworten stoßen im eigenen Bundesland aber auf ganz besondere Zustimmung: Fritz Becker, Präsident des Landesapothekerverbands Baden-Württemberg (LAV) begrüßte insbesondere seine Vorschläge zur Ausweitung des Leistungskatalogs der Apotheker.
Foto: Michael Hennrich
Michael Hennrich: „Die Attraktivität des Apothekerberufs muss weiter gestärkt werden.“

In seiner Antwort spricht sich der Christdemokrat grundsätzlich für ein „möglichst schlank“ ausgestaltetes Gesundheitssystem aus, in dem die einzelnen Berufsgruppen „effektiv und effizient“ arbeiten können – auch die Apotheker. Hennrich ist überzeugt, dass die im Zusammenhang mit der neuen Apothekenbetriebsordnung zusätzlich anfallende Bürokratie durch vereinfachende Maßnahmen abgemildert werden können. Insbesondere in den strukturschwächeren Regionen muss aus seiner Sicht die Attraktivität des Apothekerberufs weiter gestärkt werden: Es könne daher darüber nachgedacht werden, andere Leistungen wie etwa das Medikationsmanagement in den Leistungskatalog der Apotheken aufzunehmen, so Hennrich.

LAV-Präsident Becker hält das für einen richtigen Ansatz. „Wir Apothekerinnen und Apotheker sind die Fachleute für das Arzneimittel und können unser Wissen um die Arznei, aber auch um unsere Patientinnen und Patienten noch stärker ausspielen, als wir das in der Vergangenheit haben zeigen können.“ Das Medikationsmanagement käme vor allem solchen Patienten zugute, die mehrere Arzneimittel einnehmen müssten. Schon heute informierten die Apotheker umfänglich zu den einzelnen Arzneimitteln, so Becker weiter. Allerdings sei ein strukturiertes Medikationsmanagement sehr viel aufwendiger – „hat aber auch das Potenzial, den Patienten effektiver und dadurch auch für die Krankenkasse günstiger zu führen“.

Folgerezepte vom Apotheker

Im Hinblick auf den demografischen Wandel will die CDU laut Hennrich insbesondere die Arzneimittelversorgung in ländlichen Regionen sichern – auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Apotheken. Daher könne „langfristig auch über zusätzliche Befugnisse für Apotheker nachgedacht werden“. Etwa das Ausstellen von Folgerezepten bei chronisch Erkrankten in Regionen mit dünnerer Arztpraxendichte. Gerade in strukturschwachen Regionen könne eine Erweiterung des Leistungsspektrums eine sinnvolle Möglichkeit zur Verbesserung oder Erleichterung der Versorgung der Patienten sein. Verschiedene Modelle werde man „in enger Abstimmung mit der Ärzteschaft“ und „in einer intensiven Diskussion mit der Apothekerschaft ergebnisoffen prüfen“.

Ein tragfähiger und guter Gedanke, um der zunehmenden ländlichen Ausdünnung von Gesundheitsleistungen entgegenzuwirken, findet Becker. Die begrenzte und geregelte Ausstellung von Folgerezepten durch den Apotheker sei in der Schweiz schon heute Realität: „Warum sollte das in Deutschland nicht gehen? Wir Apotheker können mehr, als wir derzeit dürfen.“ Den LAV-Chef freut außerdem, dass Hennrich nicht dafür plädiert, die Arzneimittelversorgung in ländlichen Gebieten künftig gegebenenfalls mit Apothekenbussen durchzuführen. Becker: „Dieser derzeit gelegentlich diskutierte Vorschlag geht sowohl an den Bedürfnissen der Patienten als auch an den Versorgungsrealitäten einer qualifizierten Arzneimittelversorgung vorbei. Da freut es uns, dass ein politischer Gesundheitsexperte nicht auf die Show-Veranstaltung mancher interessierter Marktpartner hereinfällt!“

Vergütungssystem vereinheitlichen

Was die künftige Honorierung betrifft, so erachtet es Hennrich „für sinnvoll, über eine Vereinheitlichung des Apothekenvergütungssystems nachzudenken“. Der Zuschlag auf der einen Seite und der gesetzliche Abschlag für die Krankenkassen auf der anderen sei eine Konstruktion, die durch ein einheitliches Vergütungssystem, das alle zwei Jahre überprüft werden würde, ersetzt werden könnte. 

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.