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DPhG unterstützt aktuelle Positionspapiere der DFG und des Wissenschaftsrats

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fordert in ihrem „Positionspapier zur Zukunft des Wissenschaftssystems“ (Juli 2013), dass Leistungshöhe, Leistungsdichte und Konkurrenzfähigkeit von Wissenschaft und Forschung in Deutschland auch in Zukunft gesichert sein müssen. Der Wissenschaftsrat (WR) empfiehlt in seinen „Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems“ (Juli 2013) als wichtigste Maßnahme zur Stärkung der Hochschulen eine verlässliche Erhöhung ihrer Grundfinanzierung. Sowohl die Forderung der DFG, die Leistungsfähigkeit von Wissenschaft und Forschung zu sichern, als auch die Empfehlung des Wissenschaftsrats, verstärkt in die Hochschulen zu investieren, werden von der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) mit Nachdruck unterstützt.

Das deutsche Wissenschaftssystem wurde in den letzten Jahren mithilfe der Instrumente Exzellenzinitiative, Hochschulpakt und Pakt für Forschung und Innovation erheblich verbessert und konnte damit international seine Wettbewerbsfähigkeit unter Beweis stellen. Angesichts der Expansion im Wissenschaftssystem und der damit einhergehenden Kostensteigerungen ist es ein berechtigtes Anliegen der DFG als der wichtigsten Forschungsförderungsinstitution Deutschlands, die Förderinstrumente weiterzuentwickeln. Sowohl das DFG-Normalverfahren, das nach Ansicht der DPhG mit höheren Geldmitteln ausgestattet werden sollte, als auch die Förderung von Forschungsverbünden gleich welcher Größe sind wichtige, gleichrangige Instrumente einer qualitätsorientierten, themenunabhängigen, d.h. nicht programmorientierten Forschungsförderung. Die DPhG begrüßt es ausdrücklich, dass die DFG das gesamte Spektrum erkenntnisorientierter Grundlagenforschung – von der Einzelforschung bis zur Verbundforschung jeder Größenordnung - abdecken will. Nur so ist eine den Forschungsvorhaben angepasste Forschungsförderung möglich.
Die DPhG unterstützt auch die Forderung der DFG nach einer „Rahmenvereinbarung kooperative Wissenschaftsfinanzierung von Bund und Ländern“, in welcher die bisherigen Förderungen zusammengeführt und besser abgestimmt weiterentwickelt werden sollen. Eine solche Rahmenvereinbarung muss vor allem den besonderen Bedürfnissen der DFG Rechnung tragen, die für ihre wichtige Förderarbeit in den nächsten Jahren belastbare Planungssicherheit benötigt. Nach Ansicht der DFG ist hier die bis Ende 2015 festgeschriebene Programmpauschale in Höhe von 20% als Sonderfinanzierung des Bundes zu berücksichtigen. Angesichts der Tatsache, dass die indirekten Kosten von Drittmittelprojekten in der Summe eher über 20% liegen, ist es plausibel, dass die DFG die Verstetigung der Programmpauschale im Rahmen des von Bund und Ländern gemeinsam getragenen regulären DFG-Förderhaushalts anstreben will.
Die Universitäten sind die einzigen Einrichtungen, die das gesamte Spektrum und alle Facetten der wissenschaftlichen Forschung abdecken. Um die Leistungsfähigkeit deutscher Universitäten sicherzustellen, unterstützt die DPhG ausdrücklich die Forderung der DFG, die Grundfinanzierung der universitären Forschung und Lehre zu erhöhen, denn die Universitäten sind für die Selbstreproduktion des Wissenschaftssystems von unverzichtbarer Bedeutung und gewährleisten zudem den Wissenstransfer zur Wirtschaft und zu außeruniversitären Wissenschaftsorganisationen.
Die DFG hat in der Vergangenheit ihre Rolle als zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft in Deutschland hervorragend wahrgenommen und sich als wichtigste integrative Kraft im deutschen Wissenschaftssystem etabliert. Vor diesem Hintergrund muss es nach Ansicht der DPhG weiterhin die systematische Unterscheidung von Forschung und Forschungsförderung geben. Zu Recht fordert die DFG, dass die Grenze zwischen Forschungsorganisationen und Forschungsförderungsorganisationen bestehen bleiben muss.
Der Wissenschaftsrat (WR) fordert in seinem Positionspapier „Perspektiven des deutschen Wissenschaftssystems“ eine dauerhafte Verbesserung der Grundfinanzierung der deutschen Universitäten, besonders auch vor dem Hintergrund der in den nächsten Jahren anhaltend steigenden Zahlen der Studierenden. Nur durch die Schaffung angemessener zusätzlicher Fördermaßnahmen, so der Wissenschaftsrat, ist ein hoher Ausbildungsstandard von Studierenden und Doktoranden zu sichern. Die DPhG teilt uneingeschränkt diese Position des Wissenschaftsrats.
Die DPhG unterstützt auch sonst viele Forderungen und Anregungen des Wissenschaftsrats, insbesondere auch dessen Wunsch, dass alle Leistungsdimensionen der Wissenschaft gefördert werden müssen. Gerade die Leistungsdimension „Transfer“, die die dialogische Vermittlung und Übertragung wissenschaftlicher Erkenntnisse aus allen Wissenschaftsbereichen in die Gesellschaft einbezieht, wird sich in Zukunft als unverzichtbar erweisen. Dies trifft gerade auch auf pharmazeutische Kompetenzfelder zu, darunter moderne Therapieformen und innovative Arzneimittel wie Zell- und Gentherapeutika, deren breite Anwendung nur auf der Basis einer versachlichten öffentlichen Debatte und gezielter Politikberatung möglich sein wird.

Prof. Dr. Manfred Schubert-Zsilavecz, Altpräsident

 Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe, ehemalige Präsidentin

 Prof. Dr. Theo Dingermann, ehemaliger Präsident

 Prof. Dr. Dieter Steinhilber, amtierender DPhG-Präsident

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