Pharmazeutisches Recht

Anzeige von Variations auf rein nationale Zulassungen

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 5. August 2013 (BAnz. AT 05.08.2013, B4) ist eine „Bekanntmachung über die Anzeige von Variations für rein nationale Zulassungen gemäß Kapitel IIa der Verordnung (EG) Nr. 1234/2008 ab dem 4. August 2013, die gemäß § 77 des Arzneimittelgesetzes in die Zuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte fallen“ vom 12. Juli 2013 abgedruckt.

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