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Neuer BKK-Hilfsmittelvertrag für Niedersachsen gilt ab 1. August

HANNOVER (tmb). Der BKK-Landesverband und der Landesapothekerverband (LAV) Niedersachsen haben sich auf einen neuen Vertrag für die Hilfsmittelversorgung geeinigt. Dieser tritt am 1. August in Kraft. Die Preisstruktur und der Ausschluss von pauschalen Rechnungskürzungen seien neu fixiert worden, erklärte der LAV Niedersachsen am 25. Juli in einer Pressemitteilung.

Der Verband zeigt sich mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden: "Es ist uns gelungen, mit dieser Vereinbarung eine solide Grundlage für eine zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung für alle BKK-Versicherten in Niedersachsen durch die niedersächsischen Apotheken zu schaffen." Roland Ziemann, Leiter der Landesvertretung Niedersachsen des BKK-Landesverbandes Mitte, erklärte: "Wir begrüßen, dass mit dieser Vereinbarung die Versicherten der meisten Betriebskrankenkassen wieder die umfangreiche Auswahl unter den niedersächsischen Apotheken haben".

Vertragsloser Zustand beendet

Der jüngsten Einigung gingen lange Verhandlungen voraus. Der neue Vertrag beendet einen bereits seit dem 1. Juni 2012 andauernden vertragslosen Zustand für die Hilfsmittelversorgung der meisten BKK-Patienten in Niedersachsen. Mit Ausnahme von Verträgen mit einzelnen Betriebskrankenkassen wie der BKK Mobil Oil galten zwischenzeitlich Übergangsregelungen. Daneben hatte der Bundesverband Deutscher Apotheker (BVDA) im August 2012 neue Vertragsregelungen ausgehandelt, die der LAV Niedersachsen allerdings als unzureichend betrachtet hatte. Der LAV hatte damals insbesondere kritisiert, dass der BVDA keine Regelungen zu Nullretaxationen getroffen habe und so das "Damoklesschwert der Vollabsetzungen" für Apotheken bestehen bleibe. Bis zu einer aus Sicht des LAV zufriedenstellenden Vereinbarung ist nun fast ein weiteres Jahr vergangen.

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