Pharmazeutisches Recht

Homöopathisches Arzneibuch

Bekanntmachung einer Mitteilung zum Homöopathischen Arzneibuch (Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission)

Vom 17. Juni 2013 (aus BAnz. AT 17.07.2013 B9)

Auf Grund des § 7 Absatz 5 der Geschäftsordnung für die Deutsche Homöopathische Arzneibuch-Kommission und deren Gremien (vgl. Bekanntmachung vom 17. Juli 2009, BfArM-Homepage) sind Empfehlungen der Fachausschüsse der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission den betroffenen Fach- und Wirtschaftskreisen zur Kenntnis zu bringen.

Durch den Fachausschuss Analytik der Deutschen Homöopathischen Arzneibuch-Kommission wurden mehrere revidierte Monographien sowie eine neue Reagenzienbeschreibung erstellt. Diese Entwürfe sollen in das Homöopathische Arzneibuch aufgenommen werden, sie werden hiermit zur Kenntnis gebracht (Anlage).


revidierte Monographien

Angelica archangelica, ethanol. Decoctum

Arnica montana e flore H 10 %

Graphites


Reagenzienbeschreibung

DC Platte mit dihydroxypropylsilyliertem Kieselgel F254 RH


Stellungnahmen zu den Entwürfen dieser Monographien des Homöopathischen Arzneibuches sind bis spätestens 18. September 2013 einschließlich an die Geschäftsstelle der Arzneibuch-Kommissionen im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn, zu richten.


Bonn, den 17. Juni 2013
65.1.02 – 3660 – H7425 – 345595/13
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger


Die Anlage ist hier nicht abgedruckt. Den kompletten Text mit der Anlage können Sie auf der Internetseite der Bundesanzeiger-Verlags-GmbH kostenlos als pdf herunterladen. Unter www.bundesanzeiger.de finden Sie den Eintrag über die Stichwortsuche (Homöopathisches Arzneibuch) oder über den aktuellen "Amtlichen Teil" (BAnz. AT 17.07.2013 B9).

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.