Aus den Ländern

Aktiv gegen Rezept-Boni

Kassenabschlag, Notdienstpauschale und Testkäufe durch die Europa Apotheek Venlo – das waren Kernpunkte der diesjährigen Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) am 3. Juli in Nürnberg.
Dr. Hans-Peter Hubmann Fotos: BAV

In seinem Vorstandsbericht ging der BAV-Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann auf die Einigung zum Kassenabschlag ein. Nach sehr schwierigen Gesprächen habe man im Mai den Kompromiss gefunden, der sowohl Apothekern als auch Kassen viel abverlangt habe. Mit der Rücknahme der Klagen zum Abschlag für 2009 und 2010 bestehe nach vier Jahren endlich Rechtssicherheit. "Dies ist eine wesentliche Verbesserung gegenüber den AMNOG-Jahren. Wir haben außerdem ohne Klage und ohne Eingriff des Gesetzgebers zu einer Lösung gefunden", sagte Hubmann.

Infos zur künftigen Notdienstpauschale

Die Einführung der Notdienstpauschale zum 1. August wertete Hubmann als wichtige Strukturkomponente. Wichtig sei, dass die Pauschale als Zuschuss definiert sei und nicht als kostendeckend. Damit wird eine doppelte Erhebung der Mehrwertsteuer vermieden. Die Pauschale wird quartalsweise ausgezahlt und kann in der Höhe leicht schwanken, da sie von den Packungszahlen pro Quartal abhängig ist. Hubmann betonte, dass dies von der Systematik her eine völlig neue Art der Honorierung sei, da sie unabhängig von der Arzneimittelabgabe ist. Das Projektmanagement im Deutschen Apothekerverband zur Einrichtung des Fonds laufe auf Hochtouren. Mit den Rechenzentren muss noch geklärt werden, wie die zusätzlichen 16 Cent pro Packung eingezogen werden, die dann in den Fonds einfließen.

Dr. Stefan Weber

Prozesse wegen Testkäufen der Europa Apotheek Venlo

BAV-Geschäftsführer Dr. Stefan Weber berichtete über eine Testkaufaktion der Europa Apotheek Venlo (EAV). Der Versandhändler hatte Anfang Oktober 2012 in ca. 25 bayerischen Apotheken Testkäufe durchgeführt. Dabei seien mehrere Szenarien durchgespielt worden. Bei einem Präparat habe beispielsweise ein Apotheker wegen der Summe der abgegebenen Wirkstoffmenge angeblich die Verschreibungspflicht umgangen. Ein anderer Vorwurf betraf den fehlenden Hinweis auf eine vermeintliche Kontraindikation und die Abgabe der Antibabypille ohne Rezept. Nach Ansicht von Weber reagiert die EAV mit den Testkäufen auf eine juristische Auseinandersetzung mit dem BAV, die dazuführte, dass die EAV wegen der permanenten Bonusgewährung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln über 600.000 Euro an Ordnungsgeldern bezahlen musste.

Der BAV betreut 17 der von den Testkäufen betroffenen Apotheker. Mittlerweile liegen die ersten Urteile der zweiten Instanz vor. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in vier Fällen die Anträge der EAV weitestgehend abgelehnt. Das OLG München hat sogar in einem Fall das Verhalten der EAV als rechtsmissbräuchlich beurteilt und alle Anträge der Gegenseite abgelehnt. Bis Anfang August werden noch vier weitere Fälle vor dem OLG München verhandelt. "Dann rechnen wir damit, dass die EAV ins Hauptsacheverfahren gehen wird", so Weber.

Auf große Resonanz stieß der Vortrag von Prof. Dr. Theo Dingermann zum Thema "Stratifizierte Arzneimitteltherapie – Behandlung von Patienten statt Behandlung von Krankheiten". Lesen Sie dazu das Interview mit Prof. Dingermann in der DAZ Nr. 21, Seite 73.


Quelle: www.bav-bayern.de

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