Pharmazeutisches Recht

AM-RL – Off-Label-Use von Clostridium botulinum

Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 11. Juni 2013 (BAnz. AT 11. 06. 2013 B1) ist eine "Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI – Off-Label-Use Clostridium botulinum Toxin Typ A (OnabotulinumtoxinA, AbobotulinumtoxinA) bei Spasmodischer Dysphonie (Laryngealer Dystonie)" vom 21. März 2013 abgedruckt.

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