Pharmazeutisches Recht

AM-RL – Festbetragsgruppenbildung Mesalazin

Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 13. Juni 2013 (BAnz. AT 13. 06. 2013 B2) ist eine "Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Mesalazin, Gruppe 3, in Stufe 1 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)" vom 18. April 2013 abgedruckt.

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