Pharmazeutisches Recht

AM-RL – Festbetragsgruppenbildung ACE-Hemmer-Calciumkanalblocker

Im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 11. Juni 2013 (BAnz. AT 11. 06. 2013 B3) ist eine "Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage IX – Festbetragsgruppenbildung Kombinationen von ACE-Hemmern mit Calciumkanalblockern, Gruppe 1, in Stufe 3 nach § 35 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)" vom 18. April 2013 abgedruckt.

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