DAZ aktuell

Notdienstpauschale niedriger, DAV darf Strafen verhängen

BERLIN (lk). In letzter Minute haben die Regierungsfraktionen von Union und FDP doch noch Änderungsanträge zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) eingebracht – mit wichtigen Neuerungen. Die Notdienstpauschale wird um wei-tere Ausgaben des Fonds gekürzt. Und der DAV darf bei fehlerhaften Meldungen Strafen bis zu 500 Euro gegen Apotheker verhängen. Bei Redaktionsschluss dieser DAZ-Ausgabe standen die ANSG-Beratungen im Deutschen Bundestag noch aus. Das letzte Wort hat dann der Bundesrat am 5. Juli.

Die durch die neue Notdienstpauschale erhoffte Finanzspritze für Apotheken wird wohl geringer ausfallen als erwartet. Zudem kann sich die Auszahlung des Geldbetrages um einen Monat verzögern. Das sehen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von Union und FDP vor, über die am 5. Juni der Gesundheitsausschuss des Bundestages entscheidet und am 6. Juni das Parlament abschließend berät.

Von den Einnahmen des Fonds aus dem um 16 Cent erhöhten Apothekenhonorar werden weitere Ausgaben des Fonds vor der Auszahlung abgezogen: Einerseits die Beträge, die in die auszubauende Rücklage fließen sollen. Andererseits müssen aus den Einnahmen des Fonds die Kosten der anfänglichen Betriebsmittelkredite finanziert werden, also Tilgung und Zinsen. Um welchen Betrag sich dadurch die zur Auszahlung bereitstehenden Mittel verringern, lässt sich derzeit nicht abschätzen. Außerdem verringert sich vorab der Auszahlungsbetrag um die den Apothekenrechenzentren zu erstattenden Kosten.

Außerdem wollen Union und FDP dem Deutschen Apothekerverband (DAV) einen Monat mehr Zeit für die Auszahlung einräumen: Der Änderungsantrag sieht vor, dass die Auszahlung "nach jedem Quartal spätestens bis zum Ablauf des folgenden Quartals" erfolgen kann.

Apotheker, die einen unberechtigten Widerspruch gegen die vom DAV quartalsweise festzulegenden Auszahlungen einlegen oder ihrer Pflicht zur Selbsterklärung über die Privatrezepte nicht nachkommen, kann der DAV zudem mit Strafgebühren von bis zu 500 Euro belegen.

Komme eine Apotheke ihrer Verpflichtung zur Selbsterklärung nicht nach oder lägen tatsächliche Anhaltspunkte für Fehler vor, so könne der DAV die Anzahl der Privatrezepte schätzen. "Für die Schätzung wird eine Gebühr von 500 Euro erhoben", heißt es im Änderungsantrag. Bei teilweiser oder vollständiger Zurückweisung eines Widerspruchs gegen die Festsetzung der auszuzahlenden Notdienstpauschale könne der DAV zudem als Ausgleich für den damit verbundenen Aufwand eine "maximale Gebühr" von 500 Euro erheben. Während der ersten Monate soll der DAV das Recht erhalten, eine "kurzfristige Kreditfinanzierung der Betriebsmittel bis zum 31. Dezember 2013" vorzunehmen. Danach ist der DAV angehalten, "Betriebsmittel in angemessener Höhe" als Reserve zu bilden, um die Zahlungsfähigkeit des Fonds auch in Zeiten ohne Einnahmen zu gewährleisten.

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