DAZ aktuell

Kammerbeitrag künftig mit gedeckelter Umsatzstaffel

HAMBURG (tmb). Nach langer und teilweise hitziger Diskussion hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Hamburg am 3. Juni eine neue Beitragsordnung beschlossen. Für die Angestellten wird es bei einem nach der Arbeitszeit gestaffelten Beitrag bleiben. Der Betriebsstättenbeitrag für Apothekenleiter wird künftig nach dem Umsatz gestaffelt und nach oben gedeckelt sein. Dieser Kompromiss wurde mit großer Mehrheit angenommen. Die intensive Debatte davor berührte viele grundsätzliche Fragen zur Beitragsgerechtigkeit und verdeutlichte den Zusammenhang zu den umsatzabhängigen Beiträgen der ABDA.

Die anstehende Abstimmung führte zu großem Andrang bei der Kammerversammlung, die in Hamburg keine Delegiertenversammlung, sondern eine Zusammenkunft aller interessierten Mitglieder ist. Etwa 250 stimmberechtigte Kammermitglieder drängten in den Universitätshörsaal; einige fanden keinen Sitzplatz mehr. Da die neuen Beiträge bereits im vorigen Jahr intensiv diskutiert worden waren, hatte eine Kommission Vorschläge für eine neue Beitragsordnung erarbeitet, von denen der Vorstand zwei zur Abstimmung vorgesehen hatte. Danach sollten die Beiträge der Selbstständigen nach der Umsatzsteuervorauszahllast und die der Angestellten nach dem Jahresbruttoeinkommen bemessen werden, in einem Vorschlag ergänzt durch einen pauschalen Sockelbeitrag. Doch diese Vorschläge kamen nicht zur Abstimmung, weil die Anwesenden nach etwa zwei Stunden Diskussion einen Änderungsantrag von Holger Gnekow mit 192 Ja-Stimmen bei 56 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen annahmen.

Hauptthema Angestellte

In der sehr engagierten Diskussion standen die Beiträge für die Angestellten im Mittelpunkt. Dr. Michael Baehr, der Vorsitzende der Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen für die neue Betragsordnung, berichtete, dass die Kommission auch eine Variante ausgearbeitet hatte, bei der pauschale Beiträge für Angestellte bestehen bleiben sollten. Dass der Vorstand diese Variante nicht zur Abstimmung vorgeschlagen hatte, sorgte für Kontroversen. Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen und Vorstandsmitglied Petra Kolle begründeten die zur Abstimmung gestellten Vorschläge mit dem Solidarprinzip. Leistungsfähige Angestellte sollten stärker herangezogen und Angestellte mit geringem Einkommen entlasten werden. Dem wurde entgegengehalten, dass Hamburg schon bisher die höchsten Beiträge von Angestellten erhebe und dort keine Steigerungen mehr stattfinden sollten. Einkommensstarke Industrieapotheker verwiesen zudem auf das Äquivalenzprinzip, nach dem die Beiträge in einer gewissen Relation zu den Leistungen stehen sollten. Weitere Argumente waren der Erhebungsaufwand und der Umgang mit den Daten. Der Vorschlag, keine Daten über das Einkommen der Angestellten zu erheben, wurde mit Applaus bedacht.

Problemfall Umsatz

Im Vergleich zur Debatte über die Beiträge der Angestellten wurde die Frage nach der Bemessungsgrundlage für die Selbstständigen fast zur Nebensache. Die Abkehr von einem Pauschalbeitrag war offenbar Konsens. Ein Vorschlag, statt der Umsatzsteuer das steuerlich relevante Einkommen heranzuziehen, fand einige Sympathien, die Abstimmung erübrigte sich aber durch die Annahme des weitergehenden Kompromisses. Es wurde allgemein anerkannt, dass der Umsatz im Vergleich zum Gewinn nur wenig über die Leistungsfähigkeit aussagt. Doch die Beiträge für die ABDA werden umsatzabhängig ermittelt und darin liegt auch ein Problem für Hamburg. Denn die Zahl der Apotheken in der Hansestadt ging von 2007 bis 2011 um 12,15 Prozent zurück (im Vergleich zu 8,38 Prozent in ganz Deutschland), aber die Umsätze stiegen in Hamburg um 27,59 Prozent (im Vergleich zu bundesweit 13,25 Prozent), wie Baehr erläuterte. Die steigenden umsatzabhängigen Forderungen der ABDA und die pauschalen Kammerbeiträge von immer weniger Apotheken in Hamburg passen damit immer schlechter zusammen. Letztlich wurde dies als ein wesentlicher Grund für eine neue Regelung in Hamburg deutlich. Kammerpräsident Siemsen berichtete, dass die ABDA inzwischen eine Kommission eingesetzt habe, um ihre umsatzabhängige Beitragserhebung zu hinterfragen.

Konsensfähiger Kompromiss

Doch bei der jetzt anstehenden Entscheidung mussten die umsatzabhängigen Beiträge an die ABDA berücksichtigt werden. Dieser Aspekt ging auch in den nun beschlossenen Vorschlag ein. Den Angestellten bleiben Einkommensmeldungen und extrem hohe Beiträge für Spitzenverdiener (z. B. in der Industrie) erspart. Die Selbstständigen mit hohen Umsätzen werden zwar stärker belastet, aber durch eine Deckelung vor exorbitanten Beitragssteigerungen geschützt. Apotheken mit sehr geringen Umsätzen sollen keinen Betriebsstättenbeitrag zahlen. Dieser Kompromiss dürfte die lange und zermürbende Debatte über den Kammerbeitrag in Hamburg weitgehend beenden. Allerdings müssen die in der neuen Beitragsordnung vorgesehenen Staffeln im November noch genau festgelegt werden. Dann können für 2014 die Beiträge nach den neuen Regeln erhoben werden.

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