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Wettbewerbsstreitigkeiten beigelegt

BERLIN (jz). Nachdem Orthomol wegen wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten vorübergehend zehn seiner Produkte aus dem Sortiment genommen hatte, sind sie inzwischen wieder verfügbar: Die Auseinandersetzungen mit Alpenland Pharma konnten beigelegt werden, teilte das Unternehmen Ende letzter Woche mit. Eine Rückgabe der zurückgerufenen Produkte sei daher nicht mehr erforderlich. Wegen EU-rechtlicher Vorgaben stellt das Unternehmen jetzt sukzessive das Sortiment um – als erstes Produkt soll Orthomol Vital f/m® aktualisiert erhältlich sein.

Orthomol hatte vor zwei Woche vorübergehend die Produkte Orthomol AMD extra®, Orthomol Arthro plus®, Orthomol Cardio®, Orthomol Diabet®, Orthomol Immun junior®, Orthomol Vision balance®, Orthomol Osteo®, Orthomol Rheumat®, Orthomol Vision AMD® und Orthomol Vital f/m® vom Markt genommen. Grund dafür war laut Orthomol die Einführung der Health-Claims-Verordnung und die geplante Modifizierung der Diät-Rahmenrichtlinie. In der Auseinandersetzung mit Alpenland Pharma ging es nach Angaben einer Sprecherin überwiegend um die Deklaration der Produkte. Apotheken konnten bereits im Markt befindliche Produkte kostenlos zurückgeben.

Zum genauen Inhalt der vorzunehmenden Änderungen machte das Unternehmen keine genaueren Angaben. Die Health-Claims-Verordnung regelt jedoch, welche nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben ("Health Claim") für Lebensmittel erlaubt sind. Unternehmen dürfen seit dem 14. Dezember 2012 nur noch mit bestimmten Angaben werben. Seit 2012 prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, was hinter den Werbeslogans von Herstellern steckt und welche Versprechen wahr sind. Auf Grundlage dieser Bewertungen führt die EU-Kommission eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben – nur die darin aufgeführten Angaben sind zulässig.

Orthomol Audio® weiterhin nicht verfügbar

Im April hatte Orthomol wegen einer Streitigkeit mit der Firma DS Vita bereits das Nahrungsergänzungsmittel Orthomol Audio® vom Markt genommen. Diverse Großhändler, Versandapotheken und Apotheken vor Ort waren dem Unternehmen zufolge von DS Vital, die ein ähnliches Präparat vertreibt, abgemahnt und zu Schadensersatzzahlungen aufgefordert worden. Obwohl auch dieser Streit inzwischen beigelegt ist, ist das Produkt nach Angaben der Sprecherin weiterhin nicht im Markt verfügbar. Wann dies der Fall sein wird, konnte sie nicht sagen.

Orthomol: Dank und Klarstellung

"In der unruhigen Zeit hat Orthomol viel Zuspruch und einen starken Rückhalt von seinen Kunden erhalten", resümierte Orthomol-Geschäftsführer Nils Glagau nach Klärung der rechtlichen Streitigkeiten. Für dieses Vertrauen wolle er sich herzlich bedanken. Er forderte gleichzeitig eine sachliche Debatte und mehr Klarheit über die Rolle der involvierten Parteien: Alpenland Pharma habe nur gegenüber Orthomol eine Abmahnung ausgesprochen – nicht aber gegenüber Apotheken. Man habe auch keine Kenntnis davon, dass Alpenland Testkäufe durchgeführt habe.

Alpenland Pharma: Keine Abmahnungen

Alpenland Pharma wehrte sich ebenfalls gegen den auf dem Nachrichtenportal "Apotheke adhoc" erweckten Eindruck, das Unternehmen habe auch Apotheker und den pharmazeutischen Großhandel wegen nicht verkehrsfähiger Produkte aus dem Hause Orthomol abgemahnt. "Dies entspricht nicht der Wahrheit", versicherte Alpenland. Man habe "keinen einzigen Apotheker und keinen einzigen pharmazeutischen Großhändler abgemahnt oder gegen diesen gerichtliche Schritte eingeleitet".

Lediglich mit Orthomol sei eine Auseinandersetzung geführt worden, die nun einvernehmlich beendet worden sei.

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