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Für Lieferengpässe gibt es Lösungen!

BERLIN (ks). Das Thema Lieferengpässe bei Arzneimitteln schwirrt seit einigen Monaten durch die Medien. Das Bundesgesundheitsministerium hat bereits zu einem "Krisengipfel" geladen, um Lösungen auszuloten – seit Kurzem ist ein Melderegister für Engpässe auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) online. Aus Sicht des Verbands der Einzelimporteure internationaler Arzneimittel (VEIA) ist die Situation allerdings nicht so dramatisch, wie vielfach dargestellt. Beschaffungsschwierigkeiten seien oft schon zu lösen, wenn Apotheken an die Möglichkeit des Einzelimports dächten, so die VEIA-Vorsitzende Sabine Paukert.

Die derzeitige Diskussion um die Lieferengpässe nimmt man beim VEIA mit einer gewissen Verwunderung wahr: Seit 20 Jahren machten die Einzelimporteure eigentlich nichts anderes als solche Engpässe zu beseitigen, sagt Paukert. Auch eine Umfrage bei den neun VEIA-Mitgliedsunternehmen habe gezeigt: Eine vermehrte Nachfrage gab es bei ihnen in den vergangenen Monaten nicht.

Was die vor allem von den Krankenhäusern – und dem Verband der Krankenhausapotheker ADKA – beklagten Engpässe angeht, so liege das Problem zumeist in den Verträgen der Kliniken, erklärt Paukert. Sie bänden sich an bestimmte Hersteller – und wenn dieser ausfalle, sähen sie in der Regel keine Alternative. Selbst wenn ein Einzelimport möglich wäre, seien sie zumeist nicht bereit, zusätzliche Kosten hierfür auf sich zu nehmen.

Öffentliche Apotheken haben hingegen mehr Alternativen, wenn ein Arzneimittel nicht lieferbar ist. Zunächst müssten sie schauen, ob ein Äquivalent verfügbar ist. Wenn nicht, sollten sie an den VEIA denken, so Paukerts Botschaft. Leider geschehe dies noch viel zu selten. Dabei könnten die VEIA-Mitglieder in der Regel schnell und kompetent helfen.

Die VEIA-Vorsitzende ist überzeugt: Die meisten Arzneimittel sind zu beschaffen. Dies sagt sie auch mit Blick auf die drei Präparate, die sich bereits in der BfArM-Liste befinden: Vinblastinsulfat (Teva), Certoparin-Natrium (Novartis) und Mecasermin (Ipsen). Alle drei Arzneimittel könnten von den VEIA-Mitgliedsunternehmen besorgt werden. Grenzen gibt es natürlich auch für die Importeure. Etwa wenn es weltweit tatsächlich nur noch einen Wirkstoffhersteller gibt und dieser ausfällt. Diese Arzneimittel, so Paukert, seien jedoch abzählbar.

Der Einzelimport findet seine gesetzliche Grundlage in § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz. Denn grundsätzlich dürfen in Deutschland nur solche Arzneimittel vertrieben werden, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind. Die genannte Norm benennt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz. Insbesondere darf es für das zu importierende und im Herkunftsland rechtmäßig im Verkehr befindliche Arzneimittel in Deutschland kein Äquivalent geben. Zudem darf nur in kleinen Mengen bestellt werden.

Aktuell über Einzelimporteure eingeführt werden etwa Primatente Mist Dosieraerosol/Epinephrin, Proxen/Naproxen – beide Präparate sind in Deutschland nur in anderen Darreichungsformen erhältlich. Ein anderes Beispiel ist der in Deutschland nicht mehr verfügbare FSME-Impfstoff. Importiert werden auch die mangels einer deutschen Zulassung nicht verfügbaren Medikamente Leukine und Trientine bzw. Syprine.

Ein Merkblatt zu Einzelimporten für öffentliche Apotheken stellt der VEIA auf seiner Webseite zur Verfügung. Es kann unter www.veia-news.de unter der Rubrik Apothekernews abgerufen werden.

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