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Tarifliche Altersvorsorge mit ADEXA

Ein Baustein gegen Altersarmut

Viele der heute Berufstätigen werden später mit ihren gesetzlichen Rentenansprüchen nicht auskommen. Das gilt gerade für die Jüngeren und insbesondere auch für Frauen. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge (bAV) festgeschrieben: Arbeitnehmer können einen Teil ihres Bruttogehalts in einen Versicherungsvertrag fließen lassen und sparen für diesen Betrag die Steuern und Sozialabgaben. Wer wenig verdient, kann sich das jedoch kaum leisten. Deshalb hat ADEXA im Tarifgebiet des ADA* einen Arbeitgeberbeitrag zur bAV vereinbart – und darüber hinaus einen Arbeitgeberzuschuss für alle, die Entgeltumwandlung betreiben.

ADEXAs Zweite Vorsitzende und Tarifexpertin Tanja Kratt hofft, dass der Tarifvertrag dazu beiträgt, dass sich möglichst viele Apothekenangestellte aktiv mit ihrer Altersabsicherung auseinandersetzen. Denn niemand sollte auf die Beiträge des Arbeitgebers verzichten. "Dabei fällt dann vielleicht auch die Entscheidung, selbst noch etwas in die eigene betriebliche Rente zu stecken."

Problem erkannt …

Die Arbeitgeberbeiträge von 10,– Euro (für Teilzeitkräfte bis zu zehn Wochenstunden und für PKA-Auszubildende) bis maximal 27,50 Euro (für Mitarbeiter mit mehr als 30 Stunden pro Woche) bilden einen ersten Grundstock. Gerade wer in jungen Jahren anfängt, kann auf diese Weise bis zum Rentenalter erhebliche Beträge ansammeln.

Aber auch "ältere Semester" sollten sich den Beitrag nicht entgehen lassen; eine Auszahlung mit dem Gehalt ist auf Wunsch erst möglich, wenn man das 55. Lebensjahr vollendet hat.

Und wer selbst noch Entgeltumwandlung betreibt, bekommt die vom Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsbeiträge von 20% für die jeweilige Summe noch obendrauf. Insgesamt können pro Monat maximal 220 Euro abgabenfrei in die betriebliche Altersvorsorge gesteckt werden.

Wichtig zu wissen: Im Rentenalter müssen die Leistungen aus der bAV zwar versteuert werden, doch ist der Steuersatz dann meist deutlich niedriger als während des Berufslebens.


* Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken; gültig für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen.


Dr. Sigrid Joachimsthaler


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