Aus den Ländern

ANSG "bürokratiearm" und kostenneutral umsetzen

Die Mitgliederversammlung des Apothekerverbands Nordrhein am 17. April in Düsseldorf erörterte aktuelle Themen wie die Apothekenhonorierung, die PTA-Ausbildung in NRW und Dienstleistungen des Verbands. Zum Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG) fassten die Mitglieder einen Beschluss.
Verbandsvorsitzender Thomas Preis (rechts) mit den Gastreferenten Günter Wältermann (links) und Ralf Denda.
Foto: AV NR

Dass sich die Politik beim Apothekenhonorar lediglich für eine Erhöhung von 25 Cent entschieden hat und dass künftige Anpassungen nicht geregelt sind, hält der Verbandsvorsitzende Thomas Preis für unbefriedigend: "Wir fordern hier nach wie vor, dass die Anpassung des Apothekenhonorars regelmäßig erfolgt und nicht, wann es der Politik gerade passt!"

Preis kritisierte die Streichung der Fördermittel der Landesregierung für die PTA-Ausbildung im Haushalt 2014 als sozial ungerecht. Während in fast allen anderen Bundesländern die Ausbildung kostenfrei sei, werde sie in NRW immer teurer. Er werde weiter das Ziel verfolgen, die PTA-Ausbildung an die Berufskollegs zu verlagern, wo sie dann kostenlos wäre.

Der "Zukunftspreis öffentliche Apotheke" wird in diesem Frühjahr erneut unter der Schirmherrschaft der Landesgesundheitsministerin Steffens ausgeschrieben. Er soll Projekte honorieren, die über die Arzneimittelabgabe und -beratung weit hinausgehen.

Um die Leistungen der öffentlichen Apotheken zu kommunizieren, sei auch die Teilnahme an Messen mit hoher Publikumsfrequenz wichtig. Deshalb war der Verband auf der RehaCare in Düsseldorf präsent.

Millionenschaden abgewendet

Laut Preis ist es im letzten Jahr durch konsequentes Vorgehen gegen die BtM-Retaxkampagne der Betriebskrankenkassen gelungen, einen Schaden in Millionenhöhe von den Apotheken in NRW abzuwenden.

Die vor zwei Jahren eingerichtete Clearingstelle des Verbands hat inzwischen 150.000 Vorgänge bearbeitet. Die Anzahl hat sukzessive zugenommen und beträgt nun ca. 2000 pro Woche.

Krankenkasse vergütet Medikationsmanagement

Preis lobte die vigo-Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg, die bereits im fünften Jahr besteht. Als zukunftsweisende Initiative hob er das Projekt mit derselben AOK zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Alten- und Pflegeheimen hervor, das im Sommer starten soll (s. u.). Der Vertrag, der für die Apotheken eine Vergütung von 55 Euro pro Arzneimittelcheck vorsieht, stehe kurz vor dem Abschluss.

Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, sagte in seinem Gastvortrag, dass die AOK zur besseren Versorgung der Versicherten neue Wege beschreitet. Als Beispiel nannte er den Vertrag mit dem Apothekerverband Nordrhein zum Medikationsmanagement von Patienten in Alten- und Pflegeheimen, der zwar Mehrkosten verursacht, aber langfristig die Kosten senken soll. Denn bei einer Polypharmazie steigt das Risiko von Wechselwirkungen, die zu kostspieligen Krankenhausaufenthalten und steigenden Pflegekosten führen können.

Auch mit der Ärzteschaft habe die AOK Verträge geschlossen, um neue Versorgungsmodelle zu erproben. Andererseits stelle die AOK manches auf den Prüfstand, z. B. die (zu) vielen Operationen. Zum Schluss hob Wältermann die wichtige Bedeutung der öffentlichen Apotheke hervor: "Wir brauchen Sie, um das Gesundheitssystem weiterentwickeln zu können!"

Wünsche zum ANSG

Ralf Denda, persönlicher Referent des ABDA-Hauptgeschäftsführers Dr. Sebastian Schmitz, berichtete über das geplante Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG). Die Apotheken sollen 16 Cent zusätzlich je abgegebener Arzneimittelpackung erhalten und in einen Fonds zahlen, der die noch festzulegende Notdienstpauschale finanziert. Nach der Diskussion fassten die Mitglieder einstimmig folgenden Beschluss:

"Die Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Nordrhein e. V. fordert die Politik, die ABDA und den DAV auf, das Gesetz zur Förderung und Sicherstellung des Notdienstes – Apothekennotdienstsicherstellungsgesetzes (ANSG) so bürokratiearm und so kostenneutral wie möglich und ohne steuerliche Nachteile für die Apothekerschaft umzusetzen."


cae


Quelle: Pressemitteilung AV Nordrhein

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