Praxis aktuell

Rezepturdokumentation einfach gemacht

DAZ-Seminar zu den neuen Anforderungen

Die Frage, wie mit unplausiblen Rezepturverordnungen umzugehen sei (siehe auch den Beitrag "Mangelnde Plausibilität") wurde auch beim DAZ-Seminar "Rezepturdokumentation – effizient und praxisnah" behandelt, das Ende März im Stuttgart stattfand. Der DAZ-Rezepturexperte Dr. Andreas Ziegler beantwortete in dem rund dreistündigen Seminar alle Fragen rund um das Thema Rezepturen und ihre Dokumentation – von der Plausibilitätsprüfung über die richtige Kennzeichnung bis zu den Vor- und Nachteilen verschiedener Dokumentationssysteme.
Konzentrierte Arbeitsatmosphäre beim DAZ-Seminar in Stuttgart.
Foto: DAZ/wes

Jede deutsche Apotheke stellt im Schnitt drei bis vier Rezepturen pro Werktag her, das sind rund eintausend Herstellungen pro Jahr! Durch die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), die Mitte 2012 in Kraft getreten ist, hat sich der Dokumentationsaufwand bei der Herstellung teils drastisch erhöht. Nicht zuletzt die Plausibilitätsprüfung hat daran einen großen Anteil. Da etwa 90 Prozent der Herstellungen keine standardisierten Rezepturen, beispielsweise aus dem NRF, sind, müssen sie besonders unter galenischen Gesichtspunkten geprüft werden.

Auf die Kriterien, nach denen Rezepturen vor der Herstellung geprüft werden müssen, ging Ziegler ausführlich ein. Dass eine Rezeptur mit bedenklichen Inhaltsstoffen nicht angefertigt werden darf, versteht sich von selbst. Die neue ApBetrO untersagt aber auch die Anfertigung unplausibler Rezepturen, etwa weil die Stabilität des Wirkstoffs in der verordneten Grundlage nicht gegeben ist, auch wenn der Arzt auf seiner Verordnung besteht.

Ziegler appellierte an das professionelle Selbstbewusstsein der Apotheker, wenn sie solche Verordnungen erhalten. Wer, wenn nicht der Apotheker, habe das Fachwissen, beispielsweise eine kompatible Grundlage auszuwählen, die den Erfordernissen des Patienten genügt! Bei solch simplen Fragestellungen sei es auch nicht immer erforderlich, mit dem Arzt Rücksprache zu halten. "Das ist eine pharmazeutische Frage", so Ziegler. "Wer soll sie beantworten, wenn nicht wir Apotheker?" Die Gesetzeslage sei hier eindeutig, rein pharmazeutische Probleme dürfe der Apotheker selbst lösen. Nur wenn es um Art und Menge der wirksamen Bestandteile geht, müsse bei Bedenken zwingend mit dem Arzt Rücksprache gehalten werden, bevor eine Änderung der Rezeptur vorgenommen wird.

Neben Tipps und Ratschlägen, wie die Kompatibilität der Inhaltsstoffe schnell und sicher überprüft werden kann, wurden auch Fragen der Stabilität und Konservierung, der richtigen Kennzeichnung und natürlich der effektiven und effizienten Dokumentation der Herstellung angesprochen. Auch die Vor- und Nachteile verschiedener Dokumentationssysteme – digital wie handschriftlich – wurden dargestellt und mit den Zuhörern diskutiert.

Insgesamt nahmen über 40 Apothekerinnen und Apotheker an dem Seminar in den Räumen der Apotheker- und Ärztebank in Stuttgart teil. An kleinen Ständen konnten sie sich über die elektronische Rezepturdokumentation mithilfe des TOPITEC® DokuManagers der Firma WEPA und die Ausgangsstoffe der Firma Euro OTC Pharma informieren. Unterstützt wurde das Seminar darüber hinaus vom Ausgangsstofflieferanten apomix® (PKH GmbH, Halle), der ebenfalls mit reichlich Informationsmaterial in den Seminarmappen, die jeder Teilnehmer erhielt, vertreten war.

Das nächste DAZ-Seminar "Rezepturdokumentation – effizient und praxisnah" mit Apotheker Dr. Andreas Ziegler findet am 18. April in Nürnberg statt. Es gibt noch einige wenige Plätze – Anmeldung telefonisch unter (07 11) 25 82-2 85 oder dneufeld@dav-medien.de.


wes



DAZ 2013, Nr. 15, S. 62

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