Pharmazeutisches Recht

Qualitätsmanagement

Änderung der Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in Apotheken

Aufgrund von § 15 Abs. 6 des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt (KGHB-LSA) vom 13.07.1994 (GVBl. LSA S. 832), zuletzt geändert durch Gesetz vom 02.02.2011 (GVBl. LSA S. 58), hat die Kammerversammlung der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt am 21.11.2012 folgende Änderung der Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in Apotheken vom 18.11.2009 (Pharmazeutische Zeitung vom 07.01.2010, S. 95) beschlossen:

1.) In § 4 Absatz 1 wird die Nummer 1 gestrichen, die bisherigen Nummern 2, 3 und 4 werden zu Nummern 1, 2 und 3.

2.) In § 4 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe "Nr. 2" durch "Nr. 1" ersetzt.

3.) Punkt 5 der Anlage 1 der Richtlinie wird um die folgende Position ergänzt:

"5.17 Regelungen zur ordnungsgemäßen Lagerung der in der Apotheke vorrätig gehaltenen und vertriebenen Produkte*"

4.) Die Änderungen der Richtlinie der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems in Apotheken treten am 01.01.2013 in Kraft.

Die vorstehende, von der Kammerversammlung am 21.11.2012 beschlossene und vom Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt zur Kenntnis genommene Richtlinie wird hiermit ausgefertigt.


Magdeburg, 26. März 2013
Dr. Jens-Andreas Münch
Präsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt



DAZ 2013, Nr. 14, S. 93

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