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Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Borderline-Stoffen gegründet

BERLIN (kn). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben eine Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden, ins Leben gerufen.

Die neue Kommission wurde vor dem Hintergrund eingerichtet, dass Stoffe, die bislang vorwiegend oder ausschließlich in Arzneimitteln verwendet wurden, vermehrt als Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in Verkehr gebracht werden. Seitens der Behörden bestehen jedoch häufig Bedenken hinsichtlich der Sicherheit und der Verkehrsfähigkeit dieser Erzeugnisse als Lebensmittel.

Aufgaben der Kommission

Die Kommission hat als anerkanntes unabhängiges Gremium mit hoher fachlicher und wissenschaftlicher Autorität unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und rechtlicher Vorgaben folgende Aufgaben:

a) Erarbeitung von wissenschaftlichen Stellungnahmen zu Fachfragen in Bezug auf die Einstufung von Stoffen, die als Lebensmittel/Lebensmittelzutat in den Verkehr gebracht werden;

b) Erarbeitung von wissenschaftlichen Stellungnahmen zu den unter a) aufgeführten Fragestellungen im Hinblick auf einzelne Produkte, sofern dies im Einzelfall besonders relevant erscheint, etwa bei einer unmittelbaren Gesundheitsgefährdung oder wenn erkennbar ist, dass ein bestimmtes Produkt der Prototyp für eine Kategorie vergleichbarer Produkte auf dem Markt ist;

c) systematische Erarbeitung von Kriterienkatalogen und Entscheidungsbäumen zur Beantwortung der unter a) aufgeführten Fragestellungen.

Die wissenschaftlichen Stellungnahmen dienen der unterstützenden Beratung des Bundes und der Länder bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse. Die Empfehlungen sind nicht rechtlich verbindlich.

Themen sind beispielsweise die Einstufung von möglichen Gesundheitsgefahren oder die Einstufung, ob ein Stoff als Arzneimittel zu qualifizieren ist. Die zu erarbeitenden Gutachten werden mit einer Empfehlung schließen, ob ein Stoff als Lebensmittel verkehrsfähig ist. Somit wird die Gemeinsame Expertenkommission einen aktiven Beitrag zur Risikoeinschätzung von so genannten Borderline-Produkten und zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung leisten. Eine Geschäftsstelle koordiniert die Aufgaben und wird vom BVL und vom BfArM gemeinsam und paritätisch wahrgenommen.

Die Experten

Mitglieder mit Stimmrecht sind zwei Vertreter der Lebensmittelüberwachung, zwei Vertreter der Arzneimittelüberwachung, sechs behördenexterne Sachverständige aus Forschung und Lehre und ein Vertreter des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Die berufenen Experten sind auf den Gebieten der Toxikologie, Pharmakologie, pharmazeutischen Biologie, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittel- und Arzneimittelanalytik, Arzneimittelsicherheit, Ernährungsmedizin sowie im Lebensmittel- und Arzneimittelrecht tätig. Als Gäste ohne Stimmrecht können Vertreter des BVL und des BfArM an den Sitzungen teilnehmen.

Bei der konstituierenden Sitzung am 28. Januar 2013 nahm die Kommission unter Anwesenheit von Vertretern des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und der Präsidenten des BVL, Dr. Helmut Tschiersky-Schöneburg, und des BfArM, Prof. Dr. Walter Schwerdtfeger, ihre Arbeit auf.


Für die erste Berufungsperiode von drei Jahren wurden als externe Sachverständige berufen:

  • Prof. Dr. Susanne Alban, Universität Kiel

  • Prof. Dr. Michael Keusgen, Universität Marburg

  • Prof. Dr. Karen Nieber, Universität Leipzig

  • Prof. Dr. Kurt Racké, Universität Bonn

  • Prof. Dr. Dieter Schrenk, Technische Universität Kaiserslautern

  • Prof. Dr. Wolfgang Voit, Universität Marburg


Sachverständige der Überwachungsbehörden der Länder und der Sachverständige des BfR sind:

  • Dr. Vera Lander (LGL Bayern)

  • Dr. Klaus-Peter Latté (Landeslabor Berlin-Brandenburg)

  • Sibylle Maixner (CVUA Karlsruhe)

  • Dr. Nicholas Schramek (LGL Bayern)

  • Klaus-Jürgen Henning (BfR)


Sachverständige des BVL und des BfArM sind:

  • Dr. Evelyn Breitweg-Lehmann (BVL, nicht stimmberechtigt)

  • Dr. Kerstin Stephan (BfArM, nicht stimmberechtigt)


Den Vorsitz für die nächsten drei Jahre wird Prof. Dr. Keusgen übernehmen.



DAZ 2013, Nr. 13, S. 26

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