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MdB Hennrich beim BVKA zum Thema Verblisterung

BERLIN (ks). Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich macht den heimversorgenden Apothekern keine Hoffnung auf eine Honorierung für ihr Medikationsmanagement und das patientenindividuelle Verblistern. "In dieser Legislaturperiode wird nichts mehr passieren in Sachen Verblisterung", erklärte er am 18. März bei einer Tagung des Bundesverbands klinik- und heimversorgender Apotheken (BVKA) in Berlin. Seine These: Die Politik wird sich dem Thema Verblisterung so lange nicht annehmen, bis die ABDA oder der DAV ihr ein Konzept hierzu vorlegt.
Das wird nichts mehr MdB Michael Hennrich geht davon aus, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr in puncto patientenindividueller Verblisterung passieren wird.
Foto: Blisterpharm

Auch für den BVKA sind Medikationsmanagement und patientenindividuelles Verblistern nicht voneinander zu trennen. Doch wenn er für die Honorierung dieser Leistungen wirbt, kommt in der Politik offenbar nur das Wort "Verblistern" an – und das hat ein "Gschmäckle", sagt auch Hennrich. Es ist ein Thema, an das die Politik nicht ran will. "Verblistern ist ein tot gerittenes Pferd", so der Arzneimittelexperte der Union. Zwar hat der Gesetz- und Verordnungsgeber in letzter Zeit einige Regelungen eingeführt, die sich mit dem Verblistern befassen, geht es um die Honorierung, befinden sich Apotheken jedoch in der Grauzone.

Hennrich erklärt die Zurückhaltung in der Politik: Außer dem BVKA – und industriellen Verblisterern – thematisiere niemand die Verblisterung. Weder die offizielle Standespolitik noch die Pflegeheime. Von letzteren bekomme er sogar eher zu hören, sie würden die Aufgabe lieber weiterhin selbst übernehmen. Damit das Thema in der Politik forciert werden könne, bedürfe es eines Konzepts, hinter dem die Apothekerschaft mehrheitlich steht, so Hennrich. Doch aus der ABDA gibt es keinerlei Signal in diese Richtung. Medikationsmanagement ist für sie durchaus von Belang – aber beim Wort "Verblisterung" macht man dicht. Hennrich vermisst überdies valide Daten und Fakten, die zeigen, dass die Ideen der heimversorgenden Apotheken Kosten sparen und die Sicherheit erhöhen. Das bloße Reden über Vermutungen, reiche nicht aus.

Ohnehin ist er der Meinung, dass die Frage der Honorierung nicht Sache des Gesetzgebers ist, sondern vertraglich zwischen Apothekerschaft und Krankenkassen geklärt werden sollte. Die Rechtsgrundlage dafür gebe es. Professor Hilko Meyer, der dem BVKA in Rechtsfragen beiseite steht, kann den Wunsch nach einer vertraglichen Regelung verstehen – auch er zieht diese vor. Allerdings müsse zumindest eine Auffangregelung geschaffen werden, die den Apotheken auch für den Fall eine Honorierung sichert, wenn ein solcher Vertrag fehlt.



DAZ 2013, Nr. 12, S. 56

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