ADEXA Info

Auch Sie können sich engagieren!

In den Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen für PKA der Apothekerkammern sind neben Lehrkräften und Arbeitgebern auch Arbeitnehmer in Apotheken vertreten. Was sind die Voraussetzungen, und wie sieht die Mitarbeit aus?
ADEXA-Aktive in Berufsbildungs- und Prüfungsausschüssen für PKA.
Foto: Adexa

Inhaltlich geht es in den Prüfungsausschüssen vor allem um die Vorbereitung und Abnahme der Zwischen- und Abschlussprüfungen von angehenden PKA. Die Berufsbildungsausschüsse beschäftigen sich z. B. mit der Ausbildungssituation von PKA, der Arbeitsmarktlage, dem Berufsschulunterricht, zusätzlichen Fortbildungsmöglichkeiten und gegebenenfalls mit der Auswertung der Prüfungen.

Jeder Apothekenmitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung kann sich um das Ehrenamt eines Ausschussmitgliedes bewerben – außer in Bayern, wo PTA davon ausgeschlossen sind.

Praktisch entscheidend für die Mitarbeit in diesen Ausschüssen ist die Fach- und Sachkunde, die sich aus der Berufserfahrung ergibt. Da es um den PKA-Beruf geht, sind erfahrene PKA natürlich besonders gefragt.

Wir freuen uns immer sehr darüber, wenn angestellte Kolleginnen und Kollegen sich berufspolitisch in den Ausschüssen engagieren wollen. Ihre Arbeit ist für die Erhaltung und Entwicklung dieses Ausbildungsberufs sehr wertvoll!


Kontakt und Internet


Wer will, kann Kontakt mit dem Referat Schulen & Unis aufnehmen, z. B. auf der Interpharm am ADEXA-Stand oder per E-Mail: m.freudenfeld@adexa-online.de. Alle Lernfelder des PKA-Rahmenlehrplans finden Sie unter www.adexa-online.de/berufe/pka.


Michaela Freudenfeld
ADEXA, Referat Schulen & Unis



DAZ 2013, Nr. 11, S. 90

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