DAZ aktuell

"Ein effektives Instrument"

BERLIN (ks). Der AOK-Bundesverband und das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen (WIdO) sind mit den Arzneimittel-Rabattverträgen rundum zufrieden. Sie bescheren den Kassen nicht nur erkleckliche Einsparungen – sie sind aus AOK-Sicht auch ein "effektives Instrument gegen Oligopole und zur Förderung einer wettbewerbsorientierten Marktstruktur". Nachteilige Auswirkungen auf die Generikaindustrie gebe es jedenfalls nicht, konstatieren der AOK-Bundesverband und das WIdO gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium.

Die Wirtschaftsminister der Länder hatten das Bundeswirtschaftsministerium im Dezember 2012 gebeten, die Auswirkungen von Rabattvertragsausschreibungen auf die Generikaindustrie in Deutschland zu bewerten. In diesem Zuge wurden verschiedene Verbände und Organisationen um Stellungnahme gebeten. Die betroffenen Pharmaverbände benennen in ihrer ein ganzes Bündel negativer Auswirkungen auf die Generikabranche – und auch auf die Patienten (siehe DAZ 2013, Nr. 8, S. 18). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) erklärt in seiner Stellungnahme, dass die Rabattverträge in ihrer heutigen Form mit meist nur einem Ausschreibungsgewinner auch für die Apotheken erhebliche wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen haben. Der übertriebene Einsatz des Instrumentariums, so der DAV, gefährde zudem eine geordnete Arzneimittelversorgung der Bevölkerung.

Rabattverträge fördern Anbietervielfalt

Ganz anders hingegen die Einschätzung von AOK-Bundesverband und WIdO. So kommt das WIdO zu dem Ergebnis, dass die Anbietervielfalt durch die Rabattverträge keinesfalls in Mitleidenschaft gezogen wurde. Vielmehr habe sich die Marktkonzentration im Generikamarkt infolge der Verträge und der damit verbundenen Intensivierung des Preiswettbewerbs reduziert. "Das bis 2006 bestehende Oligopol weniger Generikafirmen wurde durch den Vertragswettbewerb in Bewegung gebracht", schreibt das Institut. Überdies habe man mithilfe der Rabattverträge angemessenere Preise für Generika erzielen können. So wachsen die seit Mitte 2008 in einem eigenen Haushaltskonto ausgewiesenen "Einnahmen aus Rabattverträgen" der Kassen beständig und lagen im Jahr 2011 bereits bei 1,6 Milliarden Euro. Nicht zuletzt führten die Verträge zu einer höheren Verordnungsstabilität in der Arzneimittelverordnung: In den Rabattvertragsphasen fänden weniger Medikamentenwechsel statt als zuvor, was die Compliance erhöhe.

Auch der AOK-Bundesverband verweist auf eine "persistierende oligopolartige Vormachtstellung einzelner Unternehmen", die vor einigen Jahren den Generikamarkt geprägt habe. Hiergegen hätten sich die Rabattverträge als ein wirkungsvolles Instrument etabliert. Sie hätten die Anbietervielfalt sogar "deutlich befördert", erklärt der Verband anhand der Beispiele Omeprazol und Simvastatin. Die zwei zwischen 2006 und 2011 umsatzstärksten Generika seien im Laufe der Zeit von immer mehr Anbietern auf den Markt gebracht worden. Gab es bei Omeprazol 2006 noch 25 Anbieter, so waren es 2012 bereits 37. Bei Simvastatin stieg die Anzahl in diesem Zeitraum immerhin noch von 36 auf 39.

Produktionsverlagerungen als Folge der Globalisierung

Mit anderen Argumenten der Industrie will die AOK ebenfalls aufräumen: So sei die Verlagerung von Produktionsstätten – insbesondere nach Asien – eine Folge der Globalisierung, nicht aber der Rabattverträge. Die Verlagerungen hätten bereits vor den Rabattverträgen eingesetzt; zunächst um die Herstellungskosten zu senken, mittlerweile auch um vielversprechende neue Absatzmärkte zu erschließen. So könne China 2020 bereits der zweit- oder drittgrößte Abnehmer von Arzneimitteln sein. Überdies wachse bei den AOK-Generikaausschreibungen mittlerweile der Anteil der in Deutschland verorteten Produktionsstätten wieder. Zu beachten sei aber auch: Nur noch die allerwenigsten Generikaunternehmen produzierten selbst – Lohnherstellung sei vielmehr die Regel. Auch die derzeit in der Presse immer wieder beschriebenen Lieferschwierigkeiten sind laut AOK-Bundesverband kein Resultat der Rabattverträge. Hier gehe es in aller Regel um Krankenhausware und Präparate zur intravenösen Applikation – nicht jedoch um Bereiche, die Rabattverträge betreffen.

Fazit: Mittelständische Pharmaunternehmen können mit dem Vertragswettbewerb ihre Marktanteile eher erhöhen, als dass sie um ihre Existenz fürchten müssen.



DAZ 2013, Nr. 10, S. 16

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