Gesundheitspolitik

Einfach sieht anders aus

Benjamin Wessinger

Darauf muss man erst mal kommen: der Fixanteil des Apothekerhonorars wird um 16 Cent pro Packung von 8,35 auf 8,51 Euro erhöht. Dieses Geld wird aber gleich wieder abgezogen, denn die 16 Cent fließen in einen neu zu gründenden Fonds. Aus diesem wiederum soll die Notdienstpauschale finanziert werden.

Für die GKV dürfte das sogar – so kompliziert die Idee ist – funktionieren: Die Rechenzentren zahlen den Apotheken weiterhin 8,35 Euro abzüglich des Kassenabschlags – in welcher Höhe auch immer – aus. 16 Cent gehen an den Fonds. Wie aber soll das bei Selbstzahlern funktionieren? Die einzige Möglichkeit, PKV, Beihilfe und Heilfürsorge an der Finanzierung der Pauschale zu beteiligen wäre, dass die Apotheken für jedes an diese Gruppe abgegebene verordnete Arzneimittel 16 Cent an den Fonds überweist. Ist das wirklich praktikabel? (Vielleicht wäre es überlegenswert, den Anteil der Selbstzahler am erhöhten Honorar – ungefähr 15 Mio. der insgesamt 120 Mio. Euro – einfach als Honorarerhöhung bei den Apotheken zu belassen und "nur" 105 Mio. Euro für den Notdienst zu verteilen. Aber wahrscheinlich ist das eine zu einfache, zu pragmatische Lösung.)

Der tiefere Plan hinter diesem Konstrukt: Das Fixum wird per Verordnung des Bundeswirtschaftsministers erhöht. Das geht ohne Bundestag und vor allem ohne Bundesrat. Dass das Geld nur für den Notdienst verwendet werden kann, soll im Apothekengesetz verankert werden. Gesetzesänderungen aber müssen vom Parlament beschlossen werden, in diesem Fall muss wohl auch der Bundesrat zustimmen. Offenbar glaubt man im BMG, mit diesem Vorschlag den Schwarzen Peter an die Opposition abschieben zu können. Sollten die rot-grün, grün-rot und rot-rot regierten Länder dem Fonds nicht zustimmen, würden sie gegen die Strukturkomponente stimmen, die die Opposition öffentlich gefordert hat, und dafür den Apothekern eine Honorarerhöhung spendieren (denn das erhöhte Fixum wäre ja schon als Verordnung beschlossen).

Zumindest soll für jeden Notdienst die gleiche Summe – also eine echte Pauschale – bezahlt werden und nicht auch noch der Auszahlungsbetrag nach Region, Umsatzstärke der Apotheke oder Notdienstfrequenz differenziert werden. Aber kompliziert genug ist die Konstruktion ja auch jetzt schon.

Aber wenn die Pauschale nun endlich kommt, soll uns das alles Recht sein.


Benjamin Wessinger



AZ 2013, Nr. 9, S. 1

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