Gesundheitspolitik

16 Cent mehr Honorar für den Nacht- und Notdienst

Honorarerhöhung soll über einen Fonds verteilt werden

Berlin (lk/az). Die versprochene Nacht- und Notdienstpauschale kommt – das bekräftigte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) gegenüber ABDA-Präsident Friedemann Schmidt und dem Präsidenten der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer bei ihrem Antrittsbesuch am 21. Februar. Der Vorschlag aus dem Ministerium: Die Pauschalvergütung soll über eine Erhöhung des Apothekenhonorars pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel aufgebracht werden – statt der bisherigen 8,35 Euro soll es künftig 8,51 Euro geben. Diese Mittel sollen in einen Notdienst-Fonds fließen, aus dem sie dann abrufbar sind.

Am Abend vor dem Treffen der neuen Apotheker-Spitze mit dem Minister hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seine neue Idee über das "Handelsblatt" in die Öffentlichkeit gespielt. Im Groben sieht der Plan folgendermaßen aus: Die 16 Cent mehr Fixhonorar sollen allerdings nicht ausgezahlt werden. Vielmehr soll im Apothekengesetz ein Fonds verankert werden, in den die Honorarerhöhung fließen wird. Gleichzeitig soll eine Zweckbindung der Honorarerhöhung für die Nacht- und Notdienstpauschale als Instrument der Daseinsvorsorge geschaffen werden. Diese Regelung würde dann für alle Rx-Arzneimittel im GKV-Sektor greifen. Nach Berechnung des BMG würde so ein Betrag von 100 Millionen Euro in den neuen Nacht- und Notdienstfonds fließen. Dieser Fonds würde von der Apothekerschaft verwaltet. Schmidt zufolge werde die neue Nacht- und Notdienstpauschale bundesweit einheitlich bemessen und etwas über dem Betrag von 200 Euro liegen. Die aktuellen Nacht- und Notdienstzahlen sollen nun noch einmal abgeglichen werden, um einen endgültigen Betrag festzulegen. Unter sich organisieren müssten die Apotheker die Einziehung der Honorarerhöhung für den Beihilfe- und PKV-Bereich sowie für die Heilfürsorge. Hier müsste von der ABDA ein Solidarsystem innerhalb der Apothekerschaft geschaffen werden, das sicherstellt, dass die Apotheker von jedem Rx-Privatrezept 16 Cent an den Nacht- und Notdienstfonds abführen. Laut BMG beträgt der Anteil der Selbstzahler am Fonds 20 Millionen Euro. Noch liegt jedoch kein Gesetzentwurf vor – die Überlegungen sind daher noch immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen.

Beide Seiten zufrieden mit erstem Gespräch

Nichtsdestotrotz: Nach dem knapp zweistündigen Antrittsbesuch im BMG zeigten sich beide Seiten zufrieden mit dem Gesprächsverlauf: Das Gespräch habe in "guter Atmosphäre" stattgefunden, man sei bei der Umsetzung der Nacht- und Notdienstpauschale "ein gutes Stück weitergekommen", erklärte ein Ministeriumssprecher gegenüber der AZ. "Wir sind jetzt auf einem guten Weg." Einzelheiten zu Details der Umsetzung oder zum Zeitplan wollte er allerdings nicht mitteilen. Bekanntermaßen sei die Umsetzung ein schwieriges Projekt und ein völlig neues System.

"Wir werden alles tun, um den Vorschlag des BMG zu unterstützen", betonte Schmidt gegenüber der AZ. Dies sei ein guter und gerechter Weg und baue zudem auf den vorhandenen Instrumenten der Apothekenhonorierung auf. Die neue einheitliche Pauschale führe zu mehr Gerechtigkeit beim Nacht- und Notdienst. Nach Einschätzung der ABDA sei der Vorschlag des BMG "gangbar und zielführend". BAK-Präsident Kiefer betonte erneut: "Die Landesapothekerkammern stehen bereit, den Apotheken die geleisteten Notdienste zu attestieren, damit auf dieser Basis die Pauschale aus dem Fonds abgerufen werden kann".

Am Aktionstag wird festgehalten

Der bundesweite Aktionstag "Wir machen den Tag zur Nacht!" diese Woche Donnerstag wird auf jeden Fall stattfinden. Er soll die Bedeutung des Notdienstes noch einmal unterstreichen. Zwischen 12 und 13 Uhr sind am 28. Februar alle Apotheken aufgerufen, ihren Service auf den "Klappendienst" zu beschränken. So sollen "Millionen Patienten" über die nächtlichen, sonn- und feiertäglichen Gemeinwohlleistungen der Apotheken informiert werden, erklärt die ABDA. Die 21.000 Apotheken leisteten pro Jahr rund 500.000 Nacht- und Notdienste – mit der aktuellen Gebühr von 2,50 Euro pro Patient lasse sich jedoch das Gehalt des Notdienst leistenden Apothekers für acht oder zwölf Stunden nicht finanzieren.



AZ 2013, Nr. 9, S. 1

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.