Gesundheitspolitik

Zur Rose will Apotheken-A weiter nutzen

Niederlage im Eilverfahren setzt keinen Schlusspunkt

Berlin (ks). Das gotische Apotheken-A, das aus einem Zur-Rose-Päckchen springt, ist in den Filialen der dm-Drogeriemärkte schon seit Ende Januar nicht mehr zu sehen. Die Plakate im Eingangsbereich sind abgehängt – ob hierfür der Druck des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ursächlich war oder diese spezielle Werbeaktion ohnehin ausgelaufen wäre, sei dahingestellt. Doch Zur Rose stellt klar: Ganz verzichten will sie auf das Markenzeichen der Apotheken nicht – auch nicht im Rahmen der dm-Kooperation.

Am 30. Januar hatte das Landgericht München I im vom DAV eingeleiteten Eilverfahren zugunsten des Markeninhabers entschieden: Die Verwendung des Apotheken-A in der "Versandkiste" mit dem Schriftzug "Zur Rose" wurde sowohl dm als auch der Versandapotheke verboten. Doch der Umfang dieses Verbots ist klar umzeichnet. Und so leitet auch die in Halle ansässige Apotheke hieraus kein generelles Verbot zur Nutzung des Apotheken-A ab. Auf Nachfrage der AZ bestätigt ein Sprecher: "Die Apotheke Zur Rose wird auch in Zukunft das Apotheken-A im rechtlich verfügbaren Rahmen sowie innerhalb unserer Kooperation mit dm-drogerie markt verwenden".

Derzeit muss man in den dm-Märkten aktiv suchen, um etwas von der Kooperation zu bemerken. Wie lange das ist, wird sich zeigen.



AZ 2013, Nr. 7, S. 3

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.