Recht

Für Pfleger gibt es fristlos bei schweren Vergehen

(bü). Wird eine Pflegekraft in einem Heim handgreiflich, so kann der Arbeitgeber ihr fristlos kündigen. Das gelte auch, wenn eine Kraft dort falsche Medikamente verabreicht und hinterher versucht, den Vorfall zu vertuschen. Das geht aus zwei Verfahren hervor, die vor dem Arbeitsgericht Neunkirchen entschieden worden sind. Im ersten Fall hatte ein Behindertenheim darauf geklagt, dass das Gericht die fehlende Zustimmung des Betriebsrates zur fristlosen Kündigung zweier Mitarbeiter ersetze. Das Gericht ermöglichte die fristlose Kündigung der beiden Pflegekräfte.


(ArG Neunkirchen, 4 BV 8/11; 2 BV 2/11)



AZ 2013, Nr. 6, S. 7

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