Gesundheitspolitik

Insel-Apotheken: 78.000 Euro NN-Honorar pro Jahr

BERLIN (lk) | Im Schnitt leisten die rund 21.000 Apotheken in Deutschland zwei Mal pro Monat Nacht- und Notdienst. Aufs Jahr gerechnet ergibt sich daraus ein Extra-Honorar aus dem neuen Nacht- und Notdienstfonds von gut 5000 Euro. Das ist für den Großteil der Apotheken keine kostendeckende Vergütung für die nächtliche Arbeitszeit. Aber es gibt auch Ausnahmen: Einige wenige Apotheken mit Alleinlagen auf Inseln vor der norddeutschen Küste haben in den ersten beiden Monaten August und September ordnungsgemäß 61 Nacht- und Notdienste abgerechnet. Das Extra-Honorar beträgt für zwei Monate knapp 13.000 Euro.

Laut ABDA-Präsident Friedemann Schmidt habe man mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) im Zuge der Gesetzgebung über solche Sonderfälle diskutiert: „Das war der Politik bewusst“, so Schmidt zur AZ. Es gebe daher keinen Anlass für eine Korrektur. Die Landesapothekerkammern legten die Nacht- und Notdienste in Abstimmung mit den Landesaufsichtsbehörden fest. Schmidt: „Dann führt an der Bezahlung auch kein Weg vorbei.“

Hochgerechnet auf ein volles Jahr erhalten diese Spezialfälle entsprechend der aktuellen Gesetzeslage rund 78.000 Euro Nacht- und Notdiensthonorar. „Das sind Sonderfälle“, bestätigt Frank Jaschkowski, Geschäftsführer der Apothekerkammer Schleswig-Holstein, gegenüber DAZ.online. Diese ließen sich auch mit allen Bemühungen der Kammer, die Nacht- und Notdienste gleichmäßiger auf alle Apotheken zu verteilen, nicht beseitigen: „Diese Apotheker sind zur allnächtlichen Dienstbereitschaft verpflichtet.“ Stoff für Neiddiskussionen seien sie nicht.

In Schleswig-Holstein ist Helgoland so ein Fall, ebenso die Hallig Pellworm. Aber auch im Kammerbezirk Niedersachsen gibt es solche Spezialfälle und weitere Inseln mit nur zwei oder drei Apotheken. Über „die Angemessenheit der Vergütung“ müsse man da noch einmal nachdenken, so Jaschkowski: „Die Vergütung steht in keinem angemessenen Verhältnis zur Inanspruchnahme des Nacht- und Notdienstes. Die ist dort nur sehr gering.“ Aus Sicht des Kammergeschäftsführers sollte die ABDA für diese Sonderfälle gemeinsam mit dem Bundesgesundheitsministerium eine Lösung finden. „Man muss sicherlich über eine Deckelung nachdenken“, so Jaschkowski. 

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