Gesundheitspolitik

Erste Pauschale kommt zu Weihnachten: 213 Euro

Nacht- und Notdienstfonds kann endgültige Höhe erst am 19. Dezember ermitteln

BERLIN (lk) | Voraussichtlich 213 Euro wird die erste Nacht- und Notdienstpauschale nach einer aktuellen Hochrechnung der NN-Fondsverwaltung (NNF) betragen. Die Auszahlung soll noch vor Weihnachten in die Wege geleitet werden. Wegen der Verzögerungen beim Eingang der von den Apotheken an den NNF zu meldenden Rx-Abgaben auf Privatrezepten wird die Festsetzung erst am Morgen des 20. Dezember durch einen DAV-Beschluss in Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium erfolgen. Ursprünglich sollte die Festsetzung schon Anfang kommender Woche erfolgen.

Die Anweisung zur Auszahlung muss wegen der Weihnachtspause der Banken am selben Tag bis um 15 Uhr bei der Düsseldorfer Apobank erfolgen. Dann kann die erste Pauschale noch vor Weihnachten auf den Konten der Apotheken eintreffen, die direkt mit dem NNF abrechnen. Die Apotheken, die ihre Nacht- und Notdienstpauschale über die Apothekenrechenzentren abrechnen, erhalten die Auszahlung mit der nächsten Monatsabrechnung. „Wenn alles glatt läuft, haben wir damit unser Ziel erreicht“, sagte Rainer Gurski, Geschäftsführer des NNF der AZ.

Die endgültige Höhe der ersten Pauschale für die in den Monaten August und September geleisteten Nacht- und Notdienste kann laut Gurski erst am Abend des 19. Dezember ermittelt werden, wenn alle Selbsterklärungen und die dazugehörenden Zahlungen der Apotheken beim Fonds eingegangen sein werden. Am Morgen des 20. Dezember wird dann der DAV-Vorstand auf Grundlage der NNF-Zahlen den notwendigen Beschluss über die Höhe der ersten NN-Pauschale treffen.

Mehr als 10.000 verspätete Selbsterklärungen

„Aufgrund der doch zahlreich (über 10.000) verspätet beim NNF eingegangenen Selbsterklärungsbelege, die außerhalb des vorgesehenen standardisierten Weges über die Apothekenrechenzentren durch den NNF selbst erfasst und bearbeitet werden mussten, und der Notwendigkeit zur Durchführung von über 800 Schätzungen, die für die Apotheken durchgeführt wurden, die keine oder unplausible Selbsterklärungen abgegeben haben, hat sich der verbleibende Zeitkorridor zur Ermittlung der Notdienstpauschale und Durchführung der Auszahlungen erheblich verkürzt“, so eine Presseerklärung des NNF. Da für die Berechnung der Notdienstpauschale das „Einnahmenprinzip“ gelte, müsse aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Zahlungsfristen in den Verpflichtungs-/Zahlungsbescheiden der 19. Dezember 2013 abgewartet werden, bevor die Berechnung und Auszahlung der Notdienstpauschale durchgeführt werden kann. „Gelder, die bis zu dem genannten Termin nicht beim NNF eingegangen sind, können somit nicht mehr in den Berechnungslauf der Notdienstpauschale für die Monate August und September einfließen. Unser Ziel ist es dennoch, die Auszahlung der Notdienstpauschale fristgerecht in diesem Jahr umzusetzen“, so Gurski.

Schlanke Verwaltung

Die reinen Verwaltungskosten des NNF werden nach Angaben Gurskis unter drei Prozent liegen. Im Laufe des ersten Jahres soll zudem eine Betriebsmittelrücklage von 327.000 Euro und eine Risikorücklage von 553.000 Euro aufgebaut werden. Insgesamt erwartet der NNF im Jahr 2013 Einnahmen in Höhe von 44,78 Millionen Euro. Davon werden laut Plan 42,642 Millionen Euro als Notdienstpauschale ausgeschüttet.

Als „größte Herausforderung“ beim Aufbau des NNF bezeichnete Gurski im AZ-Gespräch die Beschaffung der notwendigen Daten zu den Apotheken und die Kommunikation: „Wir mussten 21.000 Apotheken überzeugen, etwas zu machen, das sie vorher nicht gemacht haben.“ Es habe in der Anfangsphase Informationsdefizite gegeben. Circa 10.000 Selbsterklärungen zur Abgabe von PKV-Rezepten seien entweder zu spät oder sowohl an die Apothekenrechenzentren als auch an den NNF selbst geschickt worden. Dies habe einen Abgleich erforderlich gemacht. 860 Apotheken hätten geschätzt werden müssen, weil entweder keine oder unplausible Angaben zu den PKV-Rezepten gemacht worden seien.

Guter Start trotz Anlaufschwierigkeiten

Alles in allem ist der NNF-Geschäftsführer aber zufrieden: „Es läuft planmäßig gut. Bei so einem Projekt gibt es immer einige Anlaufprobleme.“ Als Beleg für die gute Arbeit des NNF nennt Gurski die geringe Beschwerdequote gegen die 20.500 Verpflichtungsbescheide: Bis Dienstag letzter Woche seien nur 82 Widersprüche beim Fonds eingegangen.

Inzwischen verfügt der NNF laut Gurski über die aktuellste und umfangreichste Datensammlung über die deutsche Apothekenlandschaft: Adressen, Telefon- und Fax-Nummern, E-Mail-Adressen und Inhaber sowie Betriebsstätten und IK-Nummern. 

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