Gesundheitspolitik

Letzter Akt für Brandenburger ApBetrO-Anträge

ABDA-Mitgliederversammlung diskutiert DAT-Anträge und Compliance

BERLIN (ks) | Die allermeisten Anträge der Apothekerkammer Brandenburg zum letzten Deutschen Apothekertag, die die Apothekenbetriebsordnung zum Gegenstand hatten, werden von der ABDA nicht weiterverfolgt. Wenig überraschend votierte die ABDA-Mitgliederversammlung am 5. Dezember mit großer Mehrheit entsprechend der ihnen vorliegenden Beschlussempfehlungen. Zwei Anträge wurden angenommen, zudem einer in modifizierter Form. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte im Anschluss an die Mitgliederversammlung, dass die Diskussion ausführlich und in angemessener Form geführt worden sei: „Mehr Forum konnten wir gar nicht anbieten.“

Die ABDA-Mitgliederversammlung befasste sich letzte Woche mit sämtlichen Anträgen, die beim Apothekertag in Düsseldorf zur weiteren Beratung in sie verwiesen wurden. Der Großteil dieser Anträge kam aus Brandenburg – und dass diese Zündstoff boten, hatte sich schon in den vergangenen Monaten gezeigt. Anders als die ABDA und andere Mitgliedsorganisationen üben die Brandenburger Apotheker an einigen Regelungen der novellierten Apothekenbetriebsordnung weiterhin massive Kritik. Die Anträge sind schon auf den unterschiedlichsten Ebenen kontrovers diskutiert worden. Zuletzt auch auf der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK). Immer wieder fühlten sich die Brandenburger vor allem unverstanden (siehe auch DAZ Nr. 49, 2013, S. 95).

Nun fanden sich die umstrittenen Anträge also wieder auf der Tagesordnung – diesmal waren auch die Verbände involviert. Die Mitgliederversammlung, so betonte Schmidt, sei nach dem Deutschen Apothekertag das größte Forum, das man für die Diskussion zur Verfügung stellen könnte. Und dieses sei auch genutzt worden. „Wir hatten zu nahezu allen Anträgen eine umfassende Diskussion“, erklärte der ABDA-Präsident. Der Antragsteller – Brandenburgs Kammerpräsident Jens Dobbert – habe Gelegenheit gehabt, in alle Themen einzuführen. Es habe teilweise viele Wortmeldungen gegeben, die Diskussion sei sachlich erfolgt und ihre Zeit nicht beschränkt worden. An Ende sei die Mitgliederversammlung dann den Empfehlungen des zuständigen Ausschusses – dem geschäftsführenden BAK-Vorstand – in allen Fällen gefolgt. „Ich gehe davon aus, dass die Positionierung der ABDA-Mitgliederversammlung jetzt so klar zum Ausdruck gebracht worden ist, dass die Antragsteller genau wissen, wie der Ausschuss zu seinen Empfehlungen gekommen ist“, sagte Schmidt. Damit sei dieser über Monate laufende Prozess zu einem guten und angemessenen Ende gebracht – das, so meint Schmidt, müssten die Antragsteller auch so sehen.

Am Ende gab es doch auch Einigkeit. So wollen alle, dass die Schmerzpumpenbefüllung in Apotheken wieder möglich wird. Dazu, so erläuterte ABDA-Hauptgeschäftsführer Sebastian Schmitz, müsste allerdings nicht nur die Apothekenbetriebsordnung geändert werden, sondern auch andere entgegenstehende gesetzliche Regelungen, etwa § 11 Apothekengesetz. Auch der Antrag zur Barrierefreiheit wird insoweit weiterverfolgt, als dass die Aufsichtsbehörden zur Verhältnismäßigkeit aufgefordert werden sollen, soweit es bei einem Betriebsübergang kritisch werden könnte. Eine komplette Streichung der Vorgabe aus der Apothekenbetriebsordnung sei „realitätsfern“, so Schmidt. Aber sie dürfe auch nicht so angewandt werden, dass sie existenzgefährdende Situationen schaffe.

Compliance

Ein weiteres Thema war die Compliance im Unternehmen ABDA. Diese hatte ihren Ursprung in der „Datenklau-Affäre“ vor einem Jahr. Danach, so erklärte Hauptgeschäftsführer Schmitz, habe man sich vorgenommen, für eine gute und klare Organisation zu sorgen, die Compliance-Verstöße möglichst schon im Vorfeld verhindert. Nach der Analyse durch ein Beratungsunternehmen habe sich gezeigt, dass im Grunde nicht viel zu ändern ist – abgesehen davon, dass nun alles zu dokumentieren ist. Dies betrifft kritische Punkte wie Beschaffungsvorgänge. Im übrigen sei die Compliance- Debatte ein Prozess, der noch andauere. 

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