Gesundheitspolitik

AOK und DAV: Zwist um Abschlag

Kassen drohen mit Retaxationen – Becker: weder notwendig, noch angemessen

Berlin (ks). Der Geschäftsführende Vorstand des AOK-Bundesverbandes, Uwe Deh, hat letzte Woche seinem Ärger über die derzeitige Abrechnung des Apothekenabschlags Luft gemacht: Es sei eine "praxisferne Destruktionspolitik", wenn die Apothekerverbände nicht mehr bereit seien, bis zur anstehenden Entscheidung des Schiedsverfahrens über die künftige Höhe des Apothekenabschlags geschlossene Verträge zu respektieren, so der Kassenvorstand. Das bedeutet für ihn die Abrechnung mit einem Abschlag von 2,05 Euro. DAV-Chef Fritz Becker reagierte "mit Erstaunen und Bedauern".

Die AOK hat einen festen Standpunkt: Der Abschlag, den die Apotheken den Kassen derzeit zu gewähren haben, beträgt 2,05 Euro pro verordneter Packung. Die Apotheker sehen dies bekanntlich anders. Sie halten 1,75 Euro für den derzeit anzusetzenden Abschlagsbetrag – jedenfalls so lange noch kein neuer, im Schiedsverfahren bestimmter feststeht. Doch bislang ist nicht einmal klar, wer der Schiedsstelle vorsitzen soll. Trotzdem haben die Apothekerverbände die Apotheken-Abrechnungszentren angewiesen, ab 1. Januar nur noch 1,75 Euro zu berechnen.

Deh: Vertrauen gestört

"Das passt nicht zum Ansehen der deutschen Apothekerschaft als zuverlässiger Vertragspartner und zur guten Arzneimittelversorgung vor Ort durch die Apotheken", ließ nun Deh letzten Mittwoch verlauten. Deshalb habe das Vorgehen der Apothekerverbände "negative Nebenwirkungen für das Vertrauen in den DAV und die LAV als seriöse Partner von Kassen und Politik".

Deh weiter: "Die Radikalisierung der Verbandspolitik wirft die Frage auf, ob die privatrechtliche Konstruktion der Apotheken-Abrechnungszentren noch funktionssicher genug ist, um weiterhin eine gesetzeskonforme und störungsfreie Arzneimittelversorgung zu garantieren". Hier, so meint er, müsse wohl der Gesetzgeber für mehr Sicherheit sorgen.

Becker: Sonderopfer!

Becker reagierte auf die Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes mit einem Brief an Deh. "Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die letzte freiwillige vertragliche Vereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband über den Apothekenabschlag an die GKV-Kassen aus dem Jahr 2010 datiert. Seinerzeit wurde vertraglich ein Abschlag pro GKV in Höhe von 1,75 Euro vereinbart", heißt es dort. Becker macht nochmals deutlich, dass der Gesetzgeber den Apotheken für die Jahre 2011 und 2012 "ein zeitlich befristetes Sonderopfer" in Höhe von 400 Mio. Euro auferlegt habe. "Dieses Sonderopfer zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen haben die Apotheken erbracht". Danach gelte sachlogisch wieder die alte Ausgangsbasis als Anknüpfungspunkt für Anpassungen.

Retax-Drohungen

Deh hatte überdies "wegen der Eskalationspolitik des DAV und der Landesapothekerverbände sachliche und rechnerische Richtigstellungen aller Abrechnungen von Rechenzentren, die nicht den rechtskonformen Abschlag von 2,05 Euro abrechnen" angekündigt. Diese Retax-Drohung sei "weder notwendig noch angemessen", konterte hierauf Becker. In den vom DAV bzw. seinen Mitgliedsorganisationen mit den Krankenkassen geschlossenen Verträgen seien Beanstandungsfristen von in der Regel zwölf Monaten vereinbart worden. Insofern könne jede einzelne Krankenkasse die Entscheidung der Schiedsstelle im Frühjahr 2013 abwarten. Nicht angemessen seien die Retaxierungen, weil sowohl der Bundesgesundheitsminister als auch führende Vertreter der Regierungskoalition öffentlich hervorgehoben hatten, dass es sich bei den 2,05 Euro um ein auf zwei Jahre befristetes Sonderopfer der Apothekerschaft gehandelt habe.

Der Versuch des AOK-Bundesverbandes, aus einem Sonderopfer ein unbefristetes Daueropfer zu machen, habe leider dazu geführt, dass selbst die Bestimmung der Ausgangsbasis für weitere Anpassungen des GKV-Abschlages einer Schiedsstelle überlassen werden müssen. Becker: "Wir hätten uns gewünscht, mit Ihnen nicht hierüber streiten zu müssen." Abschließend wiederholte Becker das Angebot, eine vorläufige Vereinbarung bis zur Entscheidung der Schiedsstelle zu treffen – selbstverständlich stünde der DAV weiterhin für weiterführende Gespräche bereit.

Barmer: Rechnungsbegleichung unter Vorbehalt

Das kassenseitige Angebot von 1,90 Euro als Übergangslösung hatte der DAV allerdings abgelehnt und stattdessen die Schiedsstelle angerufen. Neben der AOK sieht dies auch die Barmer GEK kritisch: Die 1,90 Euro seien ein "guter Kompromissvorschlag" gewesen, erklärte ein Sprecher. "In dieser Situation einseitig Fakten zu schaffen, ist wenig vernünftig", so die Botschaft an die Apotheken. Denn damit liefen sie Gefahr, "nachträglich eine flächendeckende Retaxierungswelle auszulösen". Die Barmer GEK werde zwar zunächst die eingehenden Sammelrechnungen aus den Apothekenrechenzentren unter Vorbehalt bezahlen – später werde man aber gegebenenfalls die Differenz geltend machen müssen.



AZ 2013, Nr. 5, S. 8

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