Gesundheitspolitik

Gematik kündigt Heilberufsausweis an

Vorerst nur für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser – Einführungszeitpunkt für Apotheker steht noch nicht fest

BERLIN (ks) | Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die Einrichtung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen kommt in kleinen Schritten voran. Kürzlich vermeldete die Betreibergesellschaft gematik GmbH, ein „weiteres wichtiges Teilziel“ erreicht zu haben: Bald sollen die personalisierten Heilberufsausweise an Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser ausgegeben werden. Im kommenden Jahr soll dann neben der Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK die „qualifizierte elektronische Signatur (QES)“ über den Heilberufsausweis erprobt werden.
Foto: medisign.de

Neben der eGK für die Versicherten wird es also bald Ausweise für die sie behandelnden Heilberufler geben – allerdings noch nicht für Apotheker. Die gematik, deren Gesellschafter die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens sind, hat über Vergabeverfahren zwei Unternehmen gefunden, die sich um die Personalisierung und die sichere Ausgabe der Heilberufsausweise und Institutionskarten kümmern sowie für eine sichere und automatische Echtheitsprüfung dieser Karten sorgen. Die Heilberufsausweise, so erläutert gematik-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Arno Elmer, stellten unter anderem einen wesentlichen Baustein für den sicheren Echtbetrieb eines vom Internet getrennten Gesundheitsnetzes dar, das die Qualität der Patientenversorgung sicher und nachhaltig verbessere. „Dabei werden die Prozesse in der Praxis nicht gestört“, verspricht Elmer, „im Gegenteil, sie sollen unterstützt werden“.

Neues Portal zur Beantragung der Ausweise

Innerhalb der nächsten Monate werde nun ein benutzerfreundliches Portal entwickelt, über das die Heilberufler ihre Ausweise beantragen können. Die jeweils zuständige Berufsorganisation des Heilberuflers werde die Berufszugehörigkeit und damit die Berechtigung zum Erhalt eines Heilberufsausweises und einer Institutionskarte bestätigen. Ebenso wie die eGK würden auch die Heilberufsausweise mit individuellen optischen Merkmalen wie Lichtbild und Namen des Karteninhabers versehen. Zusätzlich erhielten die Karten eine elektronische Personalisierung mittels entsprechender Zertifikate. Der Schutz persönlicher und medizinischer Daten werde mit besonders starken und langfristig geeigneten Verschlüsselungsverfahren sichergestellt, heißt es seitens der gematik.

Erster Praxistest

Dann geht es in die Praxis: Zunächst soll die Basisfunktionalität der QES erprobt werden. Diese ermöglicht laut gematik die (rechts-)sichere elektronische Unterschrift auf elektronischen Dokumenten. Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und die Krankenhausgesellschaften werden jeweils zwei Anwendungen festlegen, mit denen die elektronische Signatur erprobt wird (z.B. Arztbrief oder Abrechnungsbegleitschein). Weitere Basisfunktionalitäten für künftige Fachanwendungen sollen folgen. Sie sollen dann von Praxisverwaltungssystemen, Krankenhausinformationssystemen, Apothekenverwaltungssystemen oder anderen Systemen genutzt werden können – vorausgesetzt, sie werden dort implementiert.

Zukunftprojekt: Arzneimitteldokumentation

Ein Projekt für die Zukunft ist auch die Arzneimitteldokumentation. Der Gesetzgeber hat das „Datenmanagement zur Arzneimitteltherapiesicherheit“ (AMTS) als freiwillige Anwendung über die eGK in § 291a Abs. 3 SGB V rechtlich verankert. Ende 2012 wurde das AMTS-Projekt bei der gematik initiiert. Unter Federführung der ABDA werde momentan ein entsprechender Anforderungskatalog erstellt, der zukünftige Funktionalitäten definieren soll, so die Betreibergesellschaft. Um auf diese Fachanwendung zugreifen zu können, werden zukünftig auch Apotheker Heilberufsausweise erhalten. Allerdings gibt es noch keinen verlässlichen Plan, wann eine erste Praxistestung erfolgen wird. Zu gegebenem Zeitpunkt würden die Apotheker in Testregionen jedoch mit einem Heilberufsausweis ausgestattet.

Erprobung in zwei Regionen

Die für das kommende Jahr geplante Erprobung wird in zwei Testregionen durchgeführt. Die Testregion Nordwest besteht aus den Ländern Schleswig- Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Testregion Südost aus Sachsen und Bayern. Laut gematik werden pro Region mindestens 500 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie fünf Krankenhäuser, darunter eine Universitätsklinik, teilnehmen.

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