Gesundheitspolitik

DocMorris gibt nach

Prämie für Arzneimittelcheck verschwindet

BERLIN (ks) | Nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Köln Ende Oktober ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro gegen DocMorris bestätigt hat, verzichtet die niederländische Versandapotheke jetzt darauf, die Teilnahme am individuellen Arzneimittelcheck mit bis zu 20 Euro zu honorieren. „Um dem Urteil Folge zu leisten, werden wir die Prämie nicht mehr weiter ausloben“, vermeldete DocMorris-Vorstand Olaf Heinrich am 7. November.

Es hat einige Zeit gedauert – doch jetzt hat DocMorris auf die diversen mittlerweile ergangenen Ordnungsgeldbeschlüsse reagiert, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen die Versandapotheke erwirkt hat. Zunächst war sie im Eilverfahren gegen die 15-Euro-Prämie vorgegangen. Dann verbat letzten Mai das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung (Az. 84 O 90/13) auch die Prämie in Höhe von bis zu 20 Euro. Diese hatte DocMorris ihren Patienten als Aufwandsentschädigung für die Teilnahme am individuellen Arzneimittelcheck ausgezahlt.

Da DocMorris den Gerichtsentscheidungen nicht nachkam, wurden Ordnungsgelder festgesetzt – zum Schluss summierten sich diese auf 350.000 Euro (siehe auch DAZ 2013, Nr. 45, S. 30).

DocMorris: AMTS wirkt

Auch wenn DocMorris angesichts der massiven Ordnungsgelder die einstweilige Verfügung jetzt befolgt – ihr Prämienkonzept halten die Holländer nach wie vor für richtig. „Wir sehen, dass individuelle monetäre Anreize, wie unsere Prämie für den Arzneimittelcheck, die Therapietreue von Patienten fördern. Solche Anreize sind wichtig, um Akzeptanz von Compliance- und Adherence-Maßnahmen zu fördern“, so Heinrich. Und so wird DocMorris den Arzneimittelcheck auch weiterhin anbieten. Er habe sich als Instrument zur umfassenden Beratung als wichtig und wirkungsvoll erwiesen, sagte Heinrich. Das habe die Teilnahmebereitschaft verdeutlicht: Seit der Einführung der Prämie im November 2012 hätten DocMorris-Kunden 250.000 Mal aktiv an dem Arzneimittelcheck teilgenommen.

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS), so betont man bei DocMorris, sei für ein modernes und wirkungsvolles Gesundheitswesen unabdingbar. Daher sei es unverständlich, dass von den Gerichten die Förderung der Therapietreue durch einen Arzneimittelcheck verhindert werde. Heinrich: „Wir zahlen die Prämien aus der eigenen Marge. Daher ist es umso erstaunlicher, dass dieser klare Vorteil für den Verbraucher gerichtlich verboten wird.“ Durch die Erhöhung der Therapietreue trügen Prämien letztlich zur Reduzierung der gesamtwirtschaftlichen Kosten des Gesundheitssystems bei. Und so will sich DocMorris auch weiterhin für eine stärkere Akzeptanz der Themen zur Förderung der Therapietreue einsetzen.

Abgeschlossen sind die Rechtsstreitigkeiten zwischen DocMorris und der Kammer Nordrhein nicht. Im Prämien-Verfahren läuft noch eine Berufung. Zudem hat die Kammer auch andere Werbeaktionen – Fahrkostenerstattung und Freundschaftswerbung – der niederländischen Versandapotheke vor Gericht gebracht. 

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