Gesundheitspolitik

Ulla Schmidt ist Bundestagsvizepräsidentin

Frühere Bundesgesundheitsministerin erzielt zweitbestes Ergebnis

BERLIN (ks) | Die frühere Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat eine neue Aufgabe: Sie ist Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Der Bundestag wählte sie in seiner konstituierenden Sitzung am 22. Oktober in das Präsidium. Norbert Lammert (CDU) wurde als Bundestagspräsident bestätigt.

Lammert, der sein Amt bereits seit 2005 inne hat, wird es auch in der kommenden Legislaturperiode wahrnehmen. Dabei stehen ihm eine Reihe neuer und doch altbekannter Kolleginnen und Kollegen zur Seite. Einzig Petra Pau hatte schon in der letzten Wahlperiode den Stellvertreterposten inne. Hinzu kommen jetzt fünf weitere Abgeordnete – zwei mehr als in der letzten Legislatur. Die Fraktionen der Union und der SPD stellen nunmehr zwei statt nur einen Vizepräsidenten. Dies hatten die beiden Fraktionen zuvor beantragt. Ihre Begründung: Es bestehe „Bedarf, die unterschiedlichen Fraktionsstärken, wenn sie deutlich voneinander abweichen, im Präsidium annähernd abzubilden“.

Für die SPD zieht neben Ulla Schmidt ihre frühere Kabinettskollegin aus rot-grünen Zeiten Edelgard Bulmahn in das Gremium ein. Die beiden SPD-Frauen konnten übrigens die meisten Ja-Stimmen für sich verbuchen. Für Bulmahn votierten von den 626 Stimmberechtigten 534. Schmidt bekam 520 Ja-Stimmen.

Für die Union nehmen Peter Hintze (CDU) und Johannes Singhammer (CSU) im Präsidium Platz. Sie erhielten 449 bzw. 442 Ja-Stimmen. Claudia Roth bekleidet das Stellvertreteramt für die Grünen. Ihre Vorgängerin Katrin Göring-Eckardt führt nun ihre Fraktion der Grünen im Bundestag.

Das Präsidium, das sich aus dem Präsidenten und seinen Stellvertretern zusammensetzt, tritt in jeder Sitzungswoche zusammen, um Angelegenheiten zu beraten, die die Leitung des Bundestags betreffen. Es befasst sich etwa mit Personalangelegenheiten der Bundestagsverwaltung und dem Abschluss wichtiger Verträge. Auch Fragen der Öffentlichkeitsarbeit werden im Präsidium beraten. Eine der zentralen – und nach außen hin deutlichsten – Aufgaben des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter ist die Leitung der Parlamentssitzungen. 

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