Gesundheitspolitik

Mehr berufliche Mobilität

EU-Richtlinienentwurf für die Anerkennung von Berufsqualifikationen

BERLIN (jz) | Das Europäische Parlament hat einen Richtlinienentwurf für die leichtere Anerkennung von Berufsqualifikationen beschlossen. Die neuen Regeln „werden die berufliche Mobilität deutlich verbessern, aber auch die Sicherheit in Europa erhöhen“, erklärte die Berichterstatterin Bernadette Vergnaud. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie noch formal bestätigen.

Die neuen Regeln ermöglichen Berufsverbänden, die eine beschleunigte Anerkennung ihrer Qualifikationen durch einen anderen Mitgliedstaat wollen, einen Europäischen Berufsausweis zu beantragen. Er wird nicht im Gastland, sondern durch die Behörden des Heimatstaates ausgestellt. Das System wird auf dem bereits existierenden Binnenmarkt-Informationssystem für den zwischenstaatlichen Informationsaustausch innerhalb der EU basieren. So soll Zeit gespart und der Anerkennungsprozess vereinfacht werden.

Mitgliedstaaten dürfen künftig im Gesundheitsbereich die Sprachkenntnisse überprüfen.

Darüber hinaus werden die Mindestbildungsanforderungen zahlreicher Berufsgruppen aktualisiert – für Gesundheitsfachkräfte sind sowohl zwölf als auch, wie in Deutschland der Fall, zehn Jahre Schulbildung zulässig.

Frühwarnsystem bei Berufsverboten

Des Weiteren wurde mit der Richtlinie festgelegt, dass Angehörige von Gesundheitsberufen, gegen die in ihrem Heimatland disziplinarische oder strafrechtliche Sanktionen vorliegen, ihre Tätigkeiten in kein anderes Land der EU verlegen können. Alle EU-Länder werden innerhalb von drei Tagen über einen Vorwarnmechanismus über derlei Sanktionen informiert. Hintergrund für das Frühwarnsystem sind Skandale, bei denen Ärzte aus Mitgliedstaaten der EU in anderen Ländern ohne gültige Approbation tätig wurden und schwere Behandlungsfehler begingen. 

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