Gesundheitspolitik

Datenschützer rufen nach Gesetzgeber

Rezeptdaten Thema bei Datenschutz-Treffen

BERLIN (lk) | Auf ihrer turnusmäßigen Halbjahressitzung haben sich die Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder für einen strikten Schutz von Gesundheitsdaten ausgesprochen. Außerdem fordern die Landesdatenschützer gesetzliche Vorgaben für Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren. Zuletzt gab es Unstimmigkeiten über die datenschutzkonforme Weiterverarbeitung von Rezeptdaten durch Apothekenrechenzentren und Marktforschungsfirmen

„Bei der Nutzung neuer technischer Möglichkeiten muss das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als unverzichtbares Grundrecht von vornherein berücksichtigt werden (privacy by design). Die Entwicklung datenschutzfreundlicher Technologien, zum Beispiel von Anonymisierungs-, Pseudonymisierungs- und Verschlüsselungsverfahren, sollte gefördert und deren Einsatz nach dem aktuellen Stand der Technik gesetzlich abgesichert werden“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung.

Darin betonen die Landesdatenschützern den besonderen Schutz von Sozial- und Gesundheitsdaten. Diese „gehören zu den intimsten Informationen über einen Menschen und sind deshalb auf einen besonders hohen Schutz angewiesen.“ Gerade diese seien jedoch auch insbesondere für Leistungserbringer und Sozialversicherungsträger von hohem wirtschaftlichem Wert. Durch die zunehmende Digitalisierung auch im Sozial- und Gesundheitswesen eröffneten sich vielfältige Erkenntnismöglichkeiten durch die Auswertung der anfallenden persönlichen Daten.

Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Wettbewerbs der Beteiligten im Sozial- und Gesundheitswesen gerieten die Rechte der Patientinnen und Patienten und Versicherten immer stärker unter Druck. Dies zeige sich zum Beispiel darin, dass eine Reihe von Krankenkassen und andere Sozialleistungsträger im Rahmen der Informationsbeschaffung die Empfänger von gesetzlichen Leistungen (zum Beispiel Krankengeld) über ihren Gesundheitszustand über das erforderliche Maß hinaus befragen und dabei gesetzlich vorgesehene Verfahren wie zum Beispiel die Einschaltung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung umgingen.

Auch durch die Einbindung des Internets bei der Informationsverarbeitung im Gesundheitswesen verschärfe die Gefahr von „gläsernen Patientinnen und Patienten oder Versicherten“ weiter. „Der Wettbewerb im Sozial- und Gesundheitswesen darf nicht zu Lasten der Rechte von Patientinnen und Patienten und Versicherten ausgetragen werden. Bei der künftigen Ausgestaltung des Gesundheitsbereichs müssen die Schutzrechte für die Privat- und Intimsphäre nachhaltig gestärkt und für Transparenz gesorgt werden“, so die gemeinsame Erklärung. 

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