Gesundheitspolitik

Problemfall Nacht- und Notdienst

Suche nach Lösung läuft – ABDA droht mit Protest – Bahr trifft Schmidt bei Apobank

Berlin (ks). Einwände des Bundesjustiz- und Bundesinnenministeriums gegen die vom Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitete Umsetzung der Nacht- und Notdienstpauschale haben für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Die ABDA reagierte mit der Androhung bundesweiter Proteste auf die bekannt gewordenen Probleme. Im Bundesgesundheitsministerium zeigte man sich derweil verwundert über die harsche Gangart des neuen ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt.

Weil alle Kontaktversuche von ABDA-Präsident Schmidt zu Gesundheitsminister Daniel Bahr im Sande verlaufen waren, entschied sich die ABDA letzten Mittwoch zu einer Offensive. Im Anschluss an die Sitzung des Geschäftsführenden Vorstandes ging Schmidt mit der Ankündigung in die Öffentlichkeit, auf die Umsetzungsprobleme am 28. Februar mit einem bundesweiten Protesttag in den Apotheken aufmerksam zu machen.

Im Bundesgesundheitsministerium zeigte man sich darüber überrascht. "Die Notdienstpauschale ist ein neues Vergütungssystem, das nicht trivial in der Umsetzung ist", reagierte ein Sprecher. Apotheker seien jedoch herzlich eingeladen, Vorschläge zu machen. Auch die Kritik Schmidts am bislang nicht zustande gekommenen Gespräch mit Bahr wies man im BMG zurück: Schließlich habe die ABDA erst am 9. Januar die Anfrage nach einem Antrittsbesuch des neuen ABDA-Präsidenten bei Bahr gestellt. Inoffiziell hieß es in schärferer Tonlage, die ABDA müsse achtgeben, nicht ihre letzten politischen Freunde zu verprellen.

Vorgesehen ist jetzt ein kurzes Gespräch zwischen Schmidt und Bahr am Rande des politischen Jahresauftaktes der Apobank am heutigen Montag in Düsseldorf. Bundesgesundheitsminister Bahr tritt bei der Apobank als Hauptredner auf, hat sein Kommen am für die FDP möglicherweise schicksalhaften Tag nach der Niedersachsenwahl zugesagt. Auch Friedemann Schmidt reist zum Empfang nach Düsseldorf. Per SMS haben sich beide zu einem kurzen Gespräch verabredet. Inzwischen wurde aus den Reihen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bekannt, dass die zuständigen Bundesministerien aufgefordert worden sind, innerhalb einer Zweiwochenfrist Lösungen für die aufgetretenen Umsetzungsprobleme zu präsentieren.

Ein Scheitern ist nicht hinnehmbar

Im Raum steht bis zur Vorlage einer gangbaren Lösung jetzt die ABDA-Protestdrohung: Am 28. Februar soll ein bundesweiter Protesttag stattfinden, falls die Regierungskoalition bis Mitte Februar keine Lösung für die Umsetzung der versprochenen Nacht- und Notdienstpauschale gefunden hat. Zudem forderte ABDA-Präsident Schmidt, das Bundesgesundheitsministerium müsse endlich die Gründe für die Probleme der Umsetzung offenlegen und Transparenz herstellen.

"Diese Situation ist total unbefriedigend", sagte Schmidt. Bis Weihnachten habe die ABDA aus dem BMG nur Signale erhalten, dass die Umsetzung "auf dem Weg ist", so Schmidt. Nach den Erfahrungen mit dem nicht eingehaltenen Pick-up-Versprechen sei ein Scheitern der neuen Nacht- und Notdienstpauschale "nicht hinnehmbar". Die ABDA habe bislang keine Information über Details der Umsetzungsprobleme erhalten. Sollte die Notdienstpauschale wegen objektiv unüberbrückbarer Probleme scheitern, werde die ABDA darauf bestehen, die zugesagten 120 Millionen Euro auf anderem Wege zu erhalten: "Das Geld wollen wir haben", sagte Schmidt.

Schmidt wies Vorwürfe von CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn zurück, die ABDA habe bislang keine Lösungsvorschläge unterbreitet. Die Bundesapothekerkammer stehe "Gewehr bei Fuß", die 120 Millionen Euro an die Nacht- und Notdienst- leistenden Apotheken zu verteilen, so Schmidt weiter: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir haben eine Lösung."

Kammern sollen Notdienste zertifizieren

Danach sollen die Landesapothekerkammern die Nacht- und Notdienste zertifizieren. Die ausgestellten Zertifikate berechtigen dann zur Abrechnung der Dienste. Offen ist noch, ob die Abrechnung über die Kammern abgewickelt werden muss oder über die Apothekenrechenzentren mit den Krankenkassen. Schmidt: "Das hängt von der Konstruktion auf der Einnahmeseite ab." Im Durchschnitt werde die neue Pauschale etwa 200 Euro pro Dienst betragen, so Schmidt.



AZ 2013, Nr. 4, S. 1

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