Recht

Betriebskosten: Wer die Belege nicht einsieht, darf nicht meckern

(bü). Ein Mieter, der vom Vermieter eine Betriebskostenabrechnung erhalten hat, nach der er 467 Euro für ein Jahr nachzuzahlen hat, kann die Höhe der Summe nicht pauschal mit der Begründung bestreiten, der Verbrauch sei "zu hoch angesetzt", ohne das zu präzisieren. Nimmt er nicht mal Einsicht in die Belege der – auf den ersten Blick nicht zu beanstandenden – Abrechnung, so hat er den Betrag zu zahlen.


(AmG München, 472 C 26823/11)



AZ 2013, Nr. 4, S. 6

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