Gesundheitspolitik

Substitutionsausschluss-Liste: Hess soll es richten

DAV bricht Verhandlungen mit GKV-Spitzenverband ab – Schiedsstelle angerufen

Berlin (ks). Bis zum 1. August sollten sich Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband über eine Liste mit Arzneimitteln einigen, die nicht der Austauschpflicht unterliegen – so hat es die Politik der Selbstverwaltung aufgegeben. Letzte Woche brach der DAV allerdings die Verhandlungen mit der Kassenseite ab. Er kündigte an, die Schiedsstelle anzurufen. Beim GKV-Spitzenverband zeigte man sich enttäuscht – hier war man überzeugt, dass ein tragfähiger Kompromiss zu finden gewesen wäre.

Seit letztem Herbst gibt es in § 129 Abs. 1 Satz 8 SGB V die gesetzliche Grundlage für DAV und GKV-Spitzenverband, im Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung derartige Ausnahmen zu regeln. Anstoß hierfür gab nicht zuletzt eine erfolgreiche Petition der Schmerzliga. Sie hatte sich für die Nicht-Austauschbarkeit von Opiaten für Patienten mit starken Schmerzen eingesetzt. Es gibt bekanntlich einige weitere Arzneimittel, deren Austausch kritisch ist – Epilepsiemittel und Schilddrüsenpräparate etwa. Hier wollte der Gesetzgeber mehr Freiheit von den Rabattverträgen schaffen. Dazu schuf er die nun bestehende gesetzliche "Kann"-Regelung. Doch nun ist der Politik einiges daran gelegen, dass diese Vorgabe rasch mit Leben erfüllt wird. Sie hatte die Selbstverwaltungspartner immer wieder gedrängt, eine Einigung zu finden. Zwei Mal mussten Vertreter des DAV und des GKV-Spitzenverbandes vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages Bericht erstatten, wie es um die Umsetzung im Rahmenvertrag steht. Doch die Verhandlungen verliefen zäh – wenngleich immer wieder Signale ausgesendet wurden, man befinde sich in guten Gesprächen. Im Juni wurde es den Gesundheitspolitikern zu viel. Im Gesundheitsausschuss fassten sie eine Entschließung und gaben DAV und GKV-Spitzenverband auf, sich bis zum 1. August zu einigen. Auch Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) bekräftigte erst vorvergangene Woche im Interview mit der DAZ, dass diese Liste ein "klarer Auftrag an die Selbstverwaltung" sei. "Das muss erledigt werden". Schließlich gehe es um die Arzneimittelsicherheit für die Patienten. Er habe kein Verständnis, dass das so lange dauert, so Bahr.

Schiedsstelle am Zug

Doch der 1. August ist als Termin nicht zu halten. Die Vertragspartner kamen sich am Ende nicht nah genug. Letzten Mittwochabend fiel die Entscheidung. Nach dem Willen des DAV soll die Schiedsstelle über die Liste befinden. Es handelt sich um die gleiche Schiedsstelle, die auch schon in Sachen Kassenabschlag tätig wurde – seit diesem Jahr sitzt ihr der frühere Chef des Gemeinsamen Bundesausschusses, Dr. Rainer Hess vor. Ein Jurist, der einige Erfahrung mit der Bewertung von Arzneimitteln hat.

Der DAV-Vorsitzende Fritz Becker sieht sich nicht verantwortlich für die gescheiterten Verhandlungen: "Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht" – so seine Botschaft. Der DAV hatte dem GKV-Spitzenverband eine Wirkstoffliste vorgelegt. Doch dieser wollte die Liste nicht. Becker hat kein Verständnis und hält der Kassenseite vor, für sie gelte offenbar: "Nur ein billiges Gesundheitswesen ist ein gutes Gesundheitswesen".

Kritik aus den Landesverbänden an der GKV

Heftige Kritik am GKV-Spitzenverband kam auch aus den Landesapothekerverbänden. Der stellvertretende Vorsitzende des Hessischen Apothekerverbandes (HAV), Hans Rudolf Diefenbach, sprach von einem "Offenbarungseid der gesetzlichen Krankenkassen". Sie setzten jedes Jahr neue Rekordmarken, was ihre Beitragsüberschüsse anbelange. "Dieses Geld erhalten sie von ihren Versicherten, damit diese eine angemessene Gesundheitsversorgung – auch bei der Arzneimitteltherapie – erhalten sollen", so Diefenbach. Doch zurzeit entscheide nur der Preis.

Auch für Uwe Hansmann, Vize-Vorsitzender des Landesapothekerverbands Niedersachsen, bezeugen die gescheiterten Verhandlungen, die "Arbeitsunfähigkeit" des GKV-Spitzenverbands. Er sei "offenbar intern so zerstritten, dass man nicht einmal in der Lage ist, fachlich bestens begründete Vorlagen seitens der Apothekerschaft zur Aut-idem-Liste in vertragspartnerschaftlicher Diskussion zu einem für beide Seiten fairen Kompromiss zu bringen".

GKV: Kompromiss wäre möglich gewesen

Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes hat dagegen einen ganz anderen Blick auf die Dinge. Er bedauert, dass der DAV die Verhandlungen abgebrochen hat. "Noch letzte Woche haben wir uns auf Verhandlungsführerebene getroffen. Bei diesen Gesprächen hatten wir den Eindruck, einen tragfähigen Kompromiss gefunden zu haben", sagte er der AZ. Zwar sei es "kein Geheimnis", dass der GKV-Spitzenverband "die große Wirkstoffliste der Apothekerseite für nicht zustimmungsfähig" hält. Stackelberg: "Wir haben von vornherein darauf gedrungen, zunächst Kriterien festzulegen und dann auf dieser Basis einzelne Arzneimittel zu bestimmen." Aber er ist zugleich überzeugt: "Auf einen Teil dieser Auswahlkriterien hätten wir uns bereits jetzt verständigen können und damit auch auf den einen oder anderen Wirkstoff." Stackelberg hätte es gut gefunden, wenn sich die Rahmenvertragspartner wenigstens auf ein "Anfangsset" verständigt hätten. "Diese Basisvariante hätte man später weiterentwickeln können – wenn nötig auch mit Hilfe der Schiedsstelle." Es sei schade, dass dieser erste Schritt nicht geeint als Selbstverwaltungen zu machen war. "Der DAV will es anders", so der GKV-Vize. "Allerdings: Auch die Schiedsstelle gehört ja zur Selbstverwaltung."

Spahn erzürnt

Ob dies die Politik überzeugt, wird sich zeigen. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU) erklärte nach den gescheiterten Verhandlungen: "Wenn die Selbstverwaltung nicht willens oder in der Lage ist, gesetzliche Aufträge umzusetzen, führt sie sich selbst ad absurdum. Wir sollten das nach der Wahl schnell gesetzlich regeln, denn solange das nicht geregelt ist, werden Patienten und Ärzte unnötig verunsichert". Und Spahn hat auch eine Meinung, wo die Angelegenheit hakt: "Hier scheint der GKV-Spitzenverband das Problem zu sein".

Nun wird sich also das Gremium um Dr. Rainer Hess mit der umstrittenen Liste befassen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist noch nicht absehbar. Die weiteren beabsichtigten Änderungen im Rahmenvertrag – sie betreffen insbesondere neue Reglungen zum Zahlungs- und Lieferanspruch und Retaxationen – müssen hierdurch aber nicht verzögert werden. Diese ließen sich auch losgelöst von der Wirkstoffliste vereinbaren.

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