Recht

Eigentumswohnung: Für "erhöhten Gebrauchswert" muss es nicht einstimmig sein

(bü). Soll von einer Wohnungseigentümerversammlung eine bauliche Maßnahme beschlossen werden, die eine erhebliche optische Veränderung zur Folge haben wird, so ist die Zustimmung aller Eigentümer erforderlich. Der Bundesgerichtshof hält dies aber nicht für notwendig, wenn es darum geht, eine Balkonsanierung zu beschließen, etwa indem die aus Holz bestehenden Brüstungen durch solche aus Stahl ersetzt werden sollen. Dadurch könne der Gebrauchswert der Wohnungen erhöht werden, ohne die Anlage "optisch erheblich zu beeinträchtigen", wofür bei der Abstimmung eine qualifizierte Mehrheit (von zum Beispiel einem Drittel oder drei Vierteln der Stimmen – je nach festgelegter Regel) ausreiche. (Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, hatte die Vorinstanz nicht geprüft, was sie nun noch nachholen muss.)

(BGH, V ZR 224/11)

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