Gesundheitspolitik

Organspende: Erklärung soll auf eGK

Spendebereitschaft auf elektronischer Gesundheitskarte dokumentieren

Berlin (az). Versicherte sollen künftig auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern können, ob sie zur Organ- und Gewebespende bereit sind. Derzeit entwickle die gematik GmbH entsprechende Verfahren, heißt es in einer Unterrichtung der Bundesregierung. Es sei der gesetzliche Auftrag der Firma, die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte einzuführen, in Betrieb zu nehmen und weiterzuentwickeln.

Mit dem im November 2012 in Kraft getretenen Transplantationsgesetz soll der "bestehende Abstand zwischen der hohen Organspendebereitschaft in der Bevölkerung" und "dem tatsächlich dokumentierten Willen zur Organspende" verringert werden, heißt es in der Unterrichtung. Die Versicherten würden seither aufgefordert, den Inhalt ihrer Erklärung zur Organ- und Gewebespende geeignet zu dokumentieren. Damit sei die "Verfügbarkeit geeigneter Dokumentationsmedien" ein "zentrales Element der Entscheidungslösung".

Neben dem Organspendeausweis stehe mit der eGK ein Speichermedium für eine elektronische Organspendeerklärung zur Verfügung. Die Karte werde in der Lage sein, die Erklärung "datenschutzkonform" aufzubewahren. Weiter heißt es, die Erklärung könne jederzeit widerrufen werden. Zur Verwaltung durch den Arzt oder den Zugriff des Patienten sei eine PIN-Eingabe durch den Versicherten nötig. Zudem sollen die letzten 50 Zugriffe auf die medizinischen Daten auf der eGK dokumentiert werden. Im Zusammenhang mit einer möglichen postmortalen Organspende dürften Ärzte auch ohne PIN-Eingabe des Versicherten auf die Organspendeerklärung zugreifen.

Bislang sei es möglich, drei verschiedene Arten der persönlichen Erklärung auf der Karte zu speichern: eine Erklärung der Versicherten zur Organ- und Gewebespende, Hinweise der Versicherten auf Vorhandensein und Aufbewahrungsort von Erklärungen zur Organspende und Hinweise der Versicherten auf Vorhandensein und Aufbewahrungsort von Vorsorgevollmachten der Patientenverfügungen. Zudem seien verschiedene "Erweiterungsszenarien" entwickelt worden. So könne es etwa eine "Mobile-App-Lösung", die Aufbewahrung der Erklärung bei einem Datendienst, oder eine "Portal-Lösung" geben. In diesen Fällen wäre aber die Akzeptanz in der Bevölkerung "fraglich".

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