Gesundheitspolitik

Vorteil24: Berufsrechtlicher Schlussstrich

München/Berlin (ks). Im Dezember 2012 sind gleich vier Verfahren der Bayerischen Landesapothekerkammer gegen Linda-Apotheken, die das Vorteil24-Konzept betrieben, gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Kammerjustiziar Klaus Laskowski hält dies für einen "sachgerechten und erfreulichen berufsrechtlichen Schlussstrich unter das Kapitel ‚Vorteil24’". Die Kammer hatte alle Apotheken, von denen sie erfuhr, dass sie das Vorteil24-Konzept anbieten, angeschrieben. Sie forderte sie zur Einstellung des inzwischen obsolet gewordenen Modells auf. Zwei Apotheken verabschiedeten sich daraufhin prompt von der Kooperation mit der holländischen Montanus-Apotheke. Gegen vier leitete die Kammer ein berufsrechtliches Verfahren ein.

Mitte Dezember fand eine erste mündliche Verhandlung am Berufsgericht München statt. Es wurde durch Einstellungsbeschluss und gegen eine Geldauflage von 2500 Euro beendet. Das Gericht hatte die gerügten Verstöße gegen das Preisrecht und die Leitungsverpflichtung durchaus gesehen. Angesichts der anwaltlichen Beratung stellte es aber in den Raum, dass die subjektive Vorwerfbarkeit – die im berufsrechtlichen Verfahren festgestellt werden muss – nur eingeschränkt vorgelegen haben könnte. Zudem hatte der Apotheker sein Fehlverhalten inzwischen eingestellt.

Auch die anderen drei Verfahren wurden noch im Dezember durch zwei weitere Beschlüsse des Berufsgerichtes München und einen des Berufsgerichtes Nürnberg-Fürth eingestellt – ebenfalls gegen Geldauflage in Höhe von jeweils 2500 Euro.

Wettbewerbsrechtliches Urteil steht noch aus

Es läuft allerdings noch ein wettbewerbsrechtliches Verfahren der Bayerischen Landesapothekerkammer gegen das Vorteil24-Konzept. Der Verkündungstermin am Landgericht München wurde bereits mehrmals verschoben – jetzt ist er für den 6. Februar angesetzt.



AZ 2013, Nr. 3, S. 1

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