Gesundheitspolitik

Kassenabschlag schriftlich fixiert

Berlin (lk/wes). Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband haben den bisher nur mündlich vereinbarten Kompromiss über den Kassenabschlag am Donnerstag vergangener Woche durch Unterschriften unter eine gleichlautende schriftliche Vereinbarung besiegelt: "Nach langwierigen Verhandlungen haben die Apotheken damit endlich Planungssicherheit für die Jahre 2013 bis 2015", sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. "Rückwirkend wurde der Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 von der Schiedsstelle festgesetzt. Das schafft Sicherheit für die Vergangenheit."

Der Abschlag sinkt in den kommenden Jahren

Die Einigung hat folgende Eckpunkte: Beide Vertragspartner ziehen ihre Klagen zum Apothekenabschlag für die Jahre 2009 und 2010 zurück, sodass für beide Jahre jeweils 1,75 Euro gelten. Für das laufende Jahr 2013 soll das Ziel von 1,80 Euro erreicht werden, indem man den Apothekenabschlag für das erste Halbjahr 2013 bei 1,75 Euro belässt und nun im zweiten Halbjahr 1,85 Euro abrechnet. Für das kommende Jahr wird ein Apothekenabschlag in Höhe von 1,80 Euro und für 2015 in Höhe von 1,77 Euro vereinbart. Beide Vertragspartner wollen sich bis zum 1. Juli 2014 auf das weitere Vorgehen zum Apothekenabschlag nach 2015 einigen. Bleibt eine Gesetzesänderung aus, soll der Abschlag von 1,77 Euro die Basis für die Verhandlungen über das Jahr 2016 sein.

Zum Hintergrund: Die Apotheken erhalten für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel, das sie abgeben, einen Festzuschlag von derzeit 8,35 Euro ohne MwSt. (zzgl. 3 Prozent vom Apothekeneinkaufspreis zur Finanzierung von Wareneinkauf und Lagerhaltung). Davon abgezogen wird bei GKV-Versicherten der sogenannte Kassenabschlag. Mit diesem Abschlag will der Gesetzgeber die Sonderstellung der GKV als "Großkunde" im Gegensatz zum Privatversicherten betonen.

Im Gegenzug für diesen "Rabatt" sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Rechnungen der Apotheker bzw. der Apothekenrechenzentren innerhalb von zehn Tagen zu begleichen. Anderenfalls verlieren sie den Anspruch auf den Kassenabschlag. Der Abschlag soll laut § 130 SGB V jährlich im Rahmen der Selbstverwaltung durch Verhandlungen angepasst werden.

Warten auf weitere GKV-Unterschriften

Im Gegensatz zur Einigung beim Kassenabschlag hat der GKV-Spitzenverband den neuen Arzneimittelliefervertrag noch immer nicht unterschrieben. Die Mitgliederversammlung des DAV hatte den Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung der GKV-Versicherten bereits Ende April mit großer Mehrheit angenommen. Seitdem warten die Apotheker auf die entsprechende Einigung beim GKV-Spitzenverband.

Dem Vernehmen nach sollen Mitgliedsunternehmen des GKV-Spitzenverbands die Zustimmung zum Arzneimittelliefervertrag daran gekoppelt haben, dass eine Einigung über die Nicht-Austauschbarkeits-Liste gefunden wird. Diese Liste soll regeln, welche Arzneimittel von den Apothekern nicht gegen Rabattvertragspräparate ausgetauscht werden müssen.

In den letzten Wochen hatten Politiker aller Bundestagsparteien die Einigung über diese Liste angemahnt.

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